Pressemitteilung
24.11.2020 Auch in diesem Jahr beteiligt sich der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern wieder am bundesweiten Aktionstag am 25. November. Terres des Femmes hat für diesen Tag in diesem Jahr den Schwerpunkt „#meinherzgehörtmir – Gegen Zwangsverheiratung und Frühehen“ ausgerufen, um damit die Gesellschaft aufzurütteln und für das Tema zu sensibilisieren.
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Der Flüchtlingsrat M-V will damit auch den betroffenen Mädchen und Frauen zeigen: „Ihr seid nicht alleine, gemeinsam setzen wir uns für ein freies und selbstbestimmtes Leben ein!“
In unsere Beratungsprojekte kommen hin und wieder Frauen und Mädchen, die von Zwangsheirat, von der Familie arrangierten Ehen betroffen sind. Selten, aber auch das kam vor, kommen auch betroffene Männer. Wir müssen dann Lösungen für Unterkunft und Zukunft dieser Menschen finden – und das unter der Bedingung prekärer Aufenthalte oder eingeschränkter Sozialleistungen.
Zwangsehen können dabei sowohl Fluchtursache als auch Fluchtfolge sein, etwa wenn die Familie Geld zum Überleben benötigt.
Der Flüchtlingsrat fordert gemeinsam mit Terres des Femmes:
In dem gemeinsamen Positionspapier der 29 Organisationen der Behinderten- und Flüchtlingsarbeit heißt es, die Wohnverpflichtung müsse beendet werden. Zwar böte §49 Absatz 2 AsylG theoretisch die rechtliche Möglichkeit der Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung, diese sei jedoch zu unkonkret und finde zu selten Anwendung. Das Gesetz müsse daher konkretisiert werden, so die 29 Organisationen.
Frisch aus der Druckerei – unsere neue Ausgabe.
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Inhalt:
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PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte fordern Abschiebestopp
Für den kommenden Montag, 16. November, soll nach dem Willen der Bundesregierung nach mehrmonatiger Pause erneut ein Sammelabschiebungsflug nach Kabul starten – mitten in der zweiten Coronawelle in Deutschland und auch in Afghanistan. Seit dem 11. März 2020 waren in Folge der Corona-Pandemie Abschiebungen auf Bitten der afghanischen Regierung ausgesetzt. Nun droht die Wiederaufnahme. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern, dass die Abschiebungspläne sofort gestoppt werden. „Die Bundesregierung muss aufhören, die afghanische Regierung unter Druck zu setzen“, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Hinweis: Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2015 acht afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan abgeschoben und hat sich bislang auch im Rahmen der Innenministerkonferenz stets dafür eingesetzt, dass es den Ländern freigestellt bleibt, ob sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, Personen über die drei Personengruppen Straftäter, Gefährder oder Identitätstäuscher hinaus abzuschieben. Wir gehen davon aus, dass es so bleibt, und merken zugleich an, dass auch Straftäter, Gefährder oder Identitätstäuscher Menschenrechte haben und dass deren Unversehrtheit von Leib und Leben gleichermaßen nicht gefährdet werden darf.
Pressemitteilung
06.11.2020
Flüchtlingsrat fordert mehr dezentrale Unterbringung und vorübergehendes Aussetzen von Verfahren
Viele Geflüchtete stecken sich in Gemeinschaftsunterkünften mit Corona an. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des MEDIENDIENSTES INTEGRATION. Einige Bundesländer versuchen nun, stärker auf eine dezentrale Unterbringung zu setzen. Der Landesflüchtlingsrat fordert Innenminister Lorenz Caffier auf, auch in Mecklenburg-Vorpommern verstärkt in Wohnungen unterzubringen.
Derzeit wird an vielen Orten, z.B. in der Erstaufnahme in Stern Buchholz bei Schwerin, nach Auftreten vereinzelter Corona-Infektionen der Zugang zu den Einrichtungen gesperrt. Damit aber findet keine Rechtsberatung, keine Beratung im Klageverfahren, keine Einschätzung über Erfolgsaussichten, keine Begleitung als Beistand mehr statt. Damit ist der in Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz garantierte effektive Zugang zu Rechtsschutz verwehrt.
Der Flüchtlingsrat fordert das Land auf, in den Unterkünften durch Entzerrung der Unterbringungssituation und durch die Ermöglichung des Abstandhaltens ein Ausbreiten der Pandemie zu verhindern sowie den Zugang für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung damit wieder zu ermöglichen.
Der Flüchtlingsrat M-V fordert zugleich das BAMF auf, wieder wie zu Beginn der Pandemie die Anhörungen und den Versand ablehnender und teilablehnender Bescheide auszusetzen.
Zur regelmäßigen Erörterung aller Fragen, die sich aus der kulturellen, weltanschaulichen und religiösen Vielfalt sowie aus der besonderen Situation der Migrationsgesellschaft Niedersachsens ergeben und die deren Teilhabe und Partizipation betreffen, hat der Landtag in Niedersachsen eine Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe gegründet.
Eine solche Kommission hätten wir in M-V auch gerne.
Auf Initiative des Flüchtlingsrats Niedersachsen hat die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe beim niedersächsichen Landtag am 03. November 2020 die Resolution „Geflüchtete, Werkvertragsarbeitnehmer_innen und Obdachlose sicher unterbringen“ beschlossen. Die Kommission fordert die Landesregierung in Anbetracht der Corona-Pandemie auf, geeignete Schutzmaßnahmen für Geflüchtete, Werksvertragsarbeitnehmer_innen und Obdachlose in Gemeinschaftsunterkünften zu ergreifen.
Die Forderungen im Überblick:
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Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Mauretanierin stattgegeben, die in ihrem Heimatland von Versklavung bedroht ist. Die deutschen Gerichte hatten sich zuvor nicht genügend mit der Situation der Frau auseinandergesetzt, so das BVerfG in einem Beschluss. Bei einer neuen Entscheidung muss das Verwaltungsgericht Greifswald die Karlsruher Vorgaben beachten: dass die Frau einem Sklavenstamm angehört, obwohl Sklaverei geächtet ist, dass sie ohne jegliche Unterstützung, auch durch die Familie, von der sie verstoßen wurde, dass sie bei einer Abschiebung nach Mauretanien von extremer Armut, durch erneute Versklavung und durch Ausschluss aus der Gesellschaft in ihrer Existenz bedroht ist, das alles seien Gründe, die hätten geprüft werden müssen.
Jetzt muss das Verwaltungsgericht erneut über den ablehnenden Bescheid des Bundesamtes urteilen.
Das Urteil: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/09/rk20200925_2bvr085420.html
Die Seminare finden wegen der aktuellen Corona-Situation nun doch online statt. Der Zugangslink wird nach Anmeldung zugeschickt.
Tagesseminar „Flucht und Handicap, Teilhabe an Arbeit und Bildung“
Mi., 04.11.2020
10:00 – 14:30 Uhr
Das modular aufgebaute Seminar ist im Rahmen der IvAF-Netze (www.naf-mv.de) entstanden. Menschen mit Behinderung und Fluchtgeschichte gehören zu der Gruppe der besonders schutzbedürftigen geflüchteten Personen und haben ein Anrecht auf die notwendige medizinische Versorgung und Beratung. Höherrangiges Recht, wie beispielsweise die UN-Behindertenrechtskonvention oder die EU-Richtlinien, verpflichten staatliche Stellen, besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen zu identifizieren und bedarfsgerecht zu beraten und zu versorgen. Das Seminar informiert über Rechte und Fördermöglichkeiten.
Seminar „Duldung“,
Mi., 11.11.2020,
10:00 – 12:00 Uhr
Duldung heißt Ausreisepflicht. Aber nicht jede Duldung muss zwangsläufig zur Ausreise führen. Das Seminar informiert über die Varianten der Duldung, den Zugang zum Arbeitsmarkt und unterschiedliche Bleibeperspektiven.
Seminar „Arbeitsmigration und Fachkräfteeinwanderung“,
Mi., 11.11.2020,
13:00 – 15:00 Uhr
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll laut Bundesministerium des Innern den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern schaffen. Ziel ist, dass diejenigen Fachkräfte nach Deutschland kommen können, die die Unternehmen vor dem Hintergrund des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen. Das Seminar informiert u.a. über die Zielgruppen, die Voraussetzungen der Visaerteilung, über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszuwanderung, über Herkunftsländer, „Spurwechsel“ für Asylsuchende, Aus- und Wiedereinreise.
Die Seminare finden wegen der aktuellen Corona-Situation nun doch online statt. Der Zugangslink wird nach Anmeldung zugeschickt.Die Teilnehmendenzahl ist jeweils begrenzt.
Anmeldung bei der Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte,
Dezernat III, Stabsstelle,
Frau Karen Carmienke,
Tel. 0395 57087 5371
Fax: 0395 57087 65907
Email: karen.carmienke[at]lk-seenplatte.de
Update: Uns liegt eine Stellungnahme des Innenministerium M-V vor, die Abschiebung sei rechtmäßig gewesen, die Verletzungen seien selbstzugefügt, bestimmte Aussagen seien nicht gemacht worden, das Betreten der Wohnung sei rechtmäßig und die Wegnahme der Mobiltelefone sei übliche Praxis. Wir haben die Rechtslage abgeprüft und die gegeneinanderstehenden Aussagen abgewogen.
Insbesondere die Aussage, es seien im Vorfeld keine Testungen wegen Corona erfolgt, gibt uns Rätsel auf, weil uns inzwischen Fotos von medizinischen Zertifikaten (Covid-19) vorliegen. Auch sind zu einzelnen weiteren Aussagen Nachfragen entstanden.
Wir haben inzwischen Nachfragen an das Innenministerium abgesendet.
Unsere ursprüngliche Pressemitteilung mit Änderungen nach der Antwort des Innenministeriums.