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1) Abgelehnte Asylbewerber:innen aus der Ukraine werden in der aktuellen Situation nicht abgeschoben.
2) Ukrainerinnen und Ukrainer ohne Visum dürfen sich 90 Tage in der EU aufhalten. Ukrainischen Staatsbürger:innen, die demnächst wieder ausreisen müssten, können auf Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde weitere 90 Tage Aufenthalt ohne Visum gewährt werden.
3) Das Land MV bereitet sich auf die Aufnahme von Geflüchteten vor. Kommunen wurden unter anderem gebeten, Vorsorge zu treffen und zusätzliche Unterkunftsmöglichkeiten für Menschen, die aus der Ukraine in nächster Zeit nach Deutschland kommen könnten, bereitzustellen.
Weitere Informationen folgen hier am Montag.
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Bis zum 6. März 2022 bewerben: Beim Bildungsprogramm für Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte!
Die START-Stiftung vergibt auch in diesem Jahr Stipendien an Jugendliche mit Einwanderungs-geschichte, die in unserer Gesellschaft etwas verändern und die Zukunft mitgestalten möchten. Bewerbungen nehmen wir online entgegen. START ist das einzige bundesweite Förderprogramm für Schülerinnen und Schüler in Deutschland. Als außerschulisches Bildungs- und Engagementprogramm begleitet START Jugendliche mit eigener oder familiärer Einwanderungsgeschichte drei Jahre lang neben der Schule. Hierbei bieten wir ihnen ein starkes Netzwerk, individuelle Betreuung und finanzielle Unterstützung. Die Schulform oder der angestrebte Abschluss spielen dabei keine Rolle. Mehr bei der START-Stiftung.
Trace the face – Dieses Plakat könnten wir zwar im Büro aufhängen. Es sieht dort leider aber aktuell kaum jemand. Wir haben deswegen entschieden, es hier „hinzuhängen“. Die weltweite Suche nach vermissten Angehörigen geht auch in Corona-Zeiten, zu Weihnachten, im neuen Jahr und über alle Grenzen hinweg weiter.
(aktualisiert, 17.01.2022)
Wir beraten derzeit nur nach Terminvereinbarung und nur Geimpfte, Genesene und Gestestete. Wir bitten um das Mitbringen eines entsprechenden Zertifikats.
aktualisiert am: 08.04.2022
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Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag ein weitergehendes humanitäres Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für Afghaninnen und Afghanen vor, das derzeit erarbeitet wird.
Hinweis: Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Afghanistan. Die afghanischen Vertretungen in Deutschland sind deswegen nicht anerkannt. Es ist also fraglich, ob deutsche Behörden auf dem Beibringen afghanischer Pässe beharren sollten, ob das Aufsuchen eines „Wohnzimmers in Berlin“ rechtlich zumutbar ist.
Aussagen der Botschaft:
– Tazkira: Anträge zur Ausstellung einer Tazkira sollen online gestellt werden. Sobald die Behörden in Afghanistan ihre Arbeit wieder aufgenommen haben und den Antrag bestätigen, können die Tazkira ausgegeben werden. Es kann also aktuell zu Wartezeiten kommen.
– Nationalpass: Abgelaufene Pässe können ggf. verlängert werden. Auch Anträge zur Ausstellung eines afghanischen Passes können weiterhin gestellt werden, wenn man einen Termin bei der Botschaft bekommt. Bei neuen Pässen ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Nützlicher Link: Hinweise für afghanische Geflüchtete von Pro Asyl (Stand 21.09.2021)
Das Rundschreiben für Träger der Berufssprachkurse 17/21 des BAMF informiert über die Teilnahmemöglichkeit am Berufssprachkurs für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan.
Inzwischen gibt es ein weiteres Trägerrundschreiben des BAMF, dass Afganinnen und Afghanen wegen guter Bleibeperspektive von Anfang an auch zu Integrationskursen zugelassen werden.
Weiterhin gilt:
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Hier folgt gekürzt der
Inhalt des Online-Afghanistan-Austauschs am 06.09.2021 (aktualisiert am 21.01.2022):
Pressemitteilung,
03.06.2021
Die Projekte Regionales Fachkräftenetzwerk / Arbeitgeber-Hotline und Faire Integration geben am 17.06.2021 einen virtuellen Workshop mit dem Titel „Arbeitswelt in Deutschland: Mindeststandards im deutschen Arbeitsrecht.“ Die Veranstaltung bietet Interessierten einen Einstieg in das Thema Arbeitsmarkt. Denn es ist ein großer Wunsch vieler Menschen mit Migrationshintergrund, eine Arbeit zu finden. Nicht wenige interessieren sich dabei für eine selbstständige Tätigkeit. Rechte und Pflichten für Arbeitnehmende sowie für selbstständige Tätigkeiten stellen dabei oft eine große Herausforderung dar.
“Berufliche Teilhabe ist für viele Menschen eine Herausforderung, für Menschen mit Migrationshintergrund jedoch in besonderem Maße” sagt Carmen Tarrach, Leiterin des Projekts `Regionales Fachkräftenetzwerk / Arbeitgeber-Hotline`. “Wir haben erlebt, dass Migrant*innen zu wenig Hintergrundinformationen darüber vorliegen, was es bedeutet, sich in Deutschland selbstständig zu machen. Gewerbeanmeldung, Steuern, Krankenversicherung und Business Plan sowie ausreichend deutsche Sprachkenntnisse sind dabei wichtige Bausteine, die erst einmal geklärt sein sollten, bevor man Gewerberäume anmietet.”
Der digitale Workshop “Arbeitswelt in Deutschland: Selbstständigkeit und Mindeststandards im deutschen Arbeitsrecht” gibt einen Überblick über wichtige Bereiche für angehende Selbstständige. Zudem werden auch Standards im deutschen Arbeitsrecht für Angestellte wie z.B. Arbeitsverträge, Arbeitszeiten oder Kündigung behandelt. Die Veranstaltung findet virtuell via zoom am 17. Juni in der Zeit von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr statt und ist ein kostenloses Angebot des IQ Netzwerks MV.
“Wenn Menschen in Deutschland arbeiten wollen, dann gerne selbstständig” meint Khaled Al Bitar, Projektleiter des Projekts `Faire Integration`. “Ich weise in meinen Beratungen und Vorträgen gerne auf die Vorteile einer Angestellten-Tätigkeit hin. Es ist gerade für Menschen mit Migrationshintergrund wesentlich leichter, in einem Betrieb angestellt zu sein. Es gibt viele arbeitsrechtliche Bestimmungen zu Arbeitsverträgen, Urlaubsansprüchen und z.B. Rentenbeiträgen, die für viele erstmal neu sind. Daher ist es leichter, auf diesem Weg in den Arbeitsmarkt einzusteigen.”
Der Workshop ist offen für alle Interessierten, richtet sich aber vornehmlich an Menschen mit Migrationshintergrund, die eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollen.
Anmeldungen sind ab sofort per E-Mail möglich an Carmen Tarrach: iq@fluechtlingsrat-mv.de
Die Veranstaltung findet simultan auf Deutsch und Arabisch statt.
Expert*innen:
Khaled Al Bitar (Projektleiter; Faire Integration)
Ute Neumann (Regionales Fachkräftenetzwerk/Arbeitgeber-Hotline)
Carmen Tarrach (Projektleiterin; Regionales Fachkräftenetzwerk/Arbeitgeber-Hotline)
عالم العمل في المانيا: المعايير الدنيا لقانون العمل في المانيا والعمل الحر.
ورشة عمل افتراضية للمهتمين و للاشخاص من خلفيات مهاجرة – بالعربية والالمانية
Arbeitswelt in Deutschland: Selbständigkeit und Mindeststandards im deutschen Arbeitsrecht
Online-Workshop für Interessierte und Migrant*innen – simultan Veranstaltung auf Deutsch und Arabisch
17. Juni 2021| 09:30 Uhr bis ca. 11:30 Uhr