- Der UNHCR hat Leitlinien zur Familienzusammenführung zu Schutzberechtigten veröffentlicht. Er betont, dass das Recht auf Familieneinheit nicht nur für nach Genfer Flüchtlingskonvention Anerkannte gilt. Es müsse auch für Menschen mit anderen Schutzstatus gelten. Die Leitlinien sind hier abrufbar: https://www.asyl.net/view/family-reunification-for-refugees-and-other-beneficiaries-of-international-protection.
- Checklisten zum Familiennachzug: Bei asyl.net wwerden die Voraussetzungen für den Familiennachzug für verschiedene Konstellationen übersichtlich präsentiert. Für Minderjährige zu Eltern, für den Ehegatt*innennachzug, für … werden je nach Status, Anerkennung oder Aufenthaltserlaubnis Checklisten erarbeitet. Sie sind hier abrufbar: https://www.asyl.net/view/checklisten-zum-familiennachzug.
- Fachinformationen des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug: Es geht um Geschwisternachzug, neuere Rechtsprechung zum Familiennachzug zu subsidiär Geschützten und um veränderte Voraussetzungen für die Vergabe von Sonderterminen: https://www.drk-suchdienst.de/fileadmin/user_upload/05_interner_bereich/01_familienzusammenfuehrung/teil_c_fluechtlinge/Anhang_zum_Handbuch__Teil_C__FZ/Fachinformation_2024/Fachinformation_des_DRK-Suchdienstes__Familiennachzug_zu_Schutzberechtigten__12_12_24.pdf
Der Bundestag hat der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten zugestimmt.Das ist inhuman und wird weitere Menschen auf lebensgefährliche und illegale Wege zu ihren Angehörigen treiben. Und das alles nur zur Abschreckung, die noch nie funktioniert hat. Was dabei völlig weiterlesen