Letzte Aktualisierung: 30.01.2024
Welchen Sprachstand benötige ich für welchen Aufenthaltsstatus?
Um einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz zu erlangen oder um eingebürgert werden zu können, müssen die Antragstellenden allgemeine Erteilungsvoraussetzungen erfüllen. Zusätzlich dazu können je nach zu erteilendem Titel auch Nachweise über bestimmte Sprachkenntnisse verlangt werden. Diese unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck oder –grund. Wer Schutz erhalten soll, erhält diesen auch ohne Sprachkenntnisse, aber wer zur Familie ziehen möchte, wer in Deutschland studieren oder arbeiten will, benötigt ganz unterschiedliche Sprachnachweise.
Wir haben dazu ein Informationsblatt erstellt, das wir regelmäßig aktualisieren. Download: https://www.fluechtlingsrat-mv.de/wp-content/uploads/2023/12/Welchen-Sprachstand-benoetige-ich-fuer-welchen-Aufenthaltsstatus.pdf
Außerdem:
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- Leitfaden für Interessierte und Ehrenamtliche in der Hilfe für Geflüchtete: 3. Auflage
- Unsere Zeitschrift erschien zweimal im Jahr:Human Places – Infodienst des Flüchtlingsrat M-V e.V.
- Checkliste für die Beratung jugendlicher/heranwachsender Geflüchteter beim Übergang von der Schule in den Beruf: Checkliste Übergang Schule MV
- Unterbringung und Corona – mehrsprachige Podcasts
- Zugang zum Arbeitsmarkt für Gestattete und Geduldete: Arbeitshilfe
- Aktueller mehrsprachiger Flyer des Beratungsprojekts
- Passbeschaffung | Botschafts-Begleitprotokoll