Um einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz zu erlangen oder um eingebürgert werden zu können, müssen die Antragstellenden allgemeine Erteilungsvoraussetzungen erfüllen. Zusätzlich dazu können je nach zu erteilendem Titel auch Nachweise über bestimmte Sprachkenntnisse verlangt werden. Diese unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck oder –grund. Wer Schutz erhalten soll, erhält diesen auch ohne Sprachkenntnisse, aber wer zur Familie ziehen möchte, wer in Deutschland studieren oder arbeiten will, benötigt ganz unterschiedliche Sprachnachweise.
Wir haben dazu ein Informationsblatt erstellt, das wir regelmäßig aktualisieren. Download: https://www.fluechtlingsrat-mv.de/wp-content/uploads/2023/12/Welchen-Sprachstand-benoetige-ich-fuer-welchen-Aufenthaltsstatus.pdf