Mit einem Länderschreiben informiert das Bundesministerium des Innern und für Heimat darüber, dass mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert werden.
Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Das Länderschreiben zum Download: 231124 Länderschreiben UkraineAufenthFGV.pdf