#StellDichNichtSoAn – steh auf gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. beteiligt sich auch 2023 an der Fahnenaktion von terres des femmes anläßlich des Anti-Gewalttages am 25. November.

24.11.2023

Pressemitteilung

Auch in diesem Jahr beteiligt sich der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern wieder am bundesweiten Aktionstag am 25. November. Auch in diesem Jahr werden wir gemeinsam rund um den 25. November, dem Internationalen Aktionstag „NEIN zu Gewalt an Frauen“, die Fahne „Frei leben ohne Gewalt“ hissen.

2023 soll der Slogan #StellDichNichtSoAn – steh auf gegen sexualisierte Gewalt deutlich machen, dass Gewalt immer noch von bedrückender Realität ist. Egal ob im Büro, auf Konzerten oder in den eigenen vier Wänden: Viele Frauen schweigen, um nicht wieder hören zu müssen „Stell dich nicht so an“. Wir machen auch dieses Jahr deutlich: Der Kampf gegen Gewalt an Frauen muss weitergehen.

Sexualisierte Gewalt hat viele Facetten und sie begegnet Frauen überall: von aufdringlichen Blicken im öffentlichen Raum, sexuellen Anspielungen im Netz, der Hand des Kollegen am Po auf der Arbeit, bis zur Vergewaltigung. Egal aus welcher sozialen Schicht oder Altersgruppe: Zwei von drei Frauen in Deutschland erfahren in ihrem Leben sexualisierte Gewalt. Die Täter werden nur selten verurteilt, meist gibt es wenige bis keine Zeugen und Beweismittel.

Häusliche Gewalt gegen Frauen nimmt zu und kennt keine geographischen Grenzen. Sie beschränkt sich nicht auf ein bestimmtes Alter oder eine bestimmte Hautfarbe und betrifft alle Arten familiärer Beziehungen und soziale Klassen. Statistiken zeigen, dass 12 % bis 15 % der Frauen in Europa jeden Tag Opfer häuslicher Gewalt sind. Sie ist eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen weltweit und muss bekämpft werden.

Frauen auf der Flucht oder in Gemeinschaftsunterbringung sind ebenfalls betroffen. Flüchtlingsheime bieten vor allem Frauen und Kindern häufig keinen Schutz vor sexualisierter Gewalt. Der Flüchtlingsrat fordert deswegen seit langem verpflichtende Schutzkonzepte und externe Evaluation solcher Konzepte, die regelhafte Einrichtung von Schutzräumen und mehr Fortbildung zum Umgang mit Gewaltopfern bei den betreuenden Trägern der Unterbringung, in Behörden und Beratungsstellen.

In die Kommune verteilt haben Flüchtlinge / Migrant*innen häufig keine andere Möglichkeit sich aus Gewaltsituationen zu lösen, sie sind auf das Unterstützungsangebot Frauenhaus angewiesen. Dieses tritt vor allem ein, wenn ihr Aufenthaltstitel ungeklärt und unsicher ist. Für die meisten Frauen bedeutet der Einzug in diese Einrichtung zwar Beendigung der Gewalt, bringt aber gleichzeitig viele neue Probleme mit sich. Die Gemeinschaft und die Sicherheit des Frauenhauses werden entsprechend sehr unterschiedlich erlebt.

Hintergrund:

Im Jahr 1999 bestimmte eine UN-Resolution den 25.11. zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Die offizielle Einführung des Aktionstages geht zurück auf die Entführung, Vergewaltigung und Folter sowie die Ermordung der drei Schwestern Mirabal im Jahr 1960 durch den militärischen Geheimdienst der Dominikanischen Republik. Lateinamerikanische und karibische Frauenrechtlerinnen griffen dies bereits 1981 auf, um einen Tag gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu etablieren. Seitdem organisieren Frauen- und Menschenrechtsorganisationen weltweit jährlich Aktionen gegen Gewalt an Frauen.