Minusrunde für Bezieher*innen von Grundleistungen nach AsylbLG ist rechtswidrig

Bezieher*innen von sogenannten Grundleistungen nach §§3, 3a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sollen nach dem Willen der Bundesregierung im Jahr 2025 eine Minusrunde hinnehmen. Beziehende von Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommen in der Regelbedarfsstufe 1 in einer Nullrunde 563 €, Geflüchtete dagegen 441 €.Dazu weiterlesen Minusrunde für Bezieher*innen von Grundleistungen nach AsylbLG ist rechtswidrig

SG Freiburg: Änderungen im AsylbLG verfassungswidrig

Erneut hat ein Sozialgericht entschieden, dass die Leistungskürzungen (um 10%) für alleinstehende Erwachsene in Gemeinschaftsunterkünften, die Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Höhe der Regelbedarfsstufe 2 (wie sie für verpartnerte/verheiratete Menschen gilt) voraussichtlich verfassungswidrig ist.