Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan

Die Bundesregierung hat gemeinsamen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen ein Bundesaufnahmeprogramm entwickelt, um besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen und ihren Familien künftig eine Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen.

Auf folgender Webseite informieren das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Auswärtige Amt über das Programm: https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de/

Pro Asyl und Flüchtlingsräte kritisieren das Aufnahmeprogramm als zu intransparent, zu bürokratisch und unzureichend, weil es sich zunächst nur an besonders schutzbedürftige Menschen in Afghanistan wendet und Betroffene auch nur von ausgewählten Institutionen gemeldet werden können. Viele in den vergangenen Monaten in die Nachbarländer Iran und Pakistan geflohene Menschen können nicht von diesem Programm profitieren. Wie letztlich nach der Beantwortung der über 100 Fragen ein Algorithmus entscheidet, wer kommen darf (und wer nicht), ist undurchsichtig.

Noch gibt es keine praktische Umsetzung des Programms. Es fehlt an Angaben zu Kriterien und zu zertifizierten Meldestellen. Wir können deswegen noch keine Adressen benennen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen kommen nur dann als meldeberechtigte Stellen in Betracht, wenn sie im Rahmen der im August 2021 erfolgten Evakuierungen aus Afghanistan bzw. den laufenden Aufnahmen aus Afghanistan mit dem Auswärtigen Amt zusammengearbeitet haben oder zwischen 2013 und 2021 eine finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von zivilgesellschaftlichen Projekten in Afghanistan aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten haben. Eine Koordinierungsstelle (KOS) der zivilgesellschaftlichen Organisationen (finanziert durch Mittel des BMI) koordiniert und unterstützt das Verfahren für diese. In Kürze werden wir hier entsprechende Kontakte veröffentlichen.

Wie auch bei der Umsetzung bisheriger humanitärer Aufnahmeverfahren wählt die Bundesregierung die aufzunehmenden Personen aus. Sie berücksichtigt dabei feste Auswahlkriterien. Näheres zu diesen Kriterien wird sich in der Aufnahmeanordnung finden. Die Zahl der vorgeschlagenen Personen wird das Aufnahmekontingent wahrscheinlich überschreiten. Das heißt, nicht jede Person, die von meldeberechtigten Stellen für die Aufnahme vorgeschlagen wird, wird auch eine Aufnahmezusage erhalten. In Kürze werden wir hier die Aufnahmeanordnung und ihre Kriterien veröffentlichen.