Die Agentur für Arbeit teilt mit:
Ukrainische Kriegsflüchtlinge, denen nach dem 24. Februar 2022 und vor dem 1. Juni 2022 eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde und die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG waren, konnten zum 1. Juni 2022 in das SGB II wechseln (sog. Rechtskreiswechsel). weiterlesen Die Agentur für Arbeit teilt mit: