Laut einem EuGH-Urteil müssten syrische Kriegsdienstverweigerer in der Regel Flüchtlingsstatus bekommen. Für Personen, denen dies verweigert wurde, stellt sich nun die Frage nach einem Folgeantrag. PRO ASYL hält Folgeanträge für sinnvoll und gibt hier rechtliche Hinweise zu dem Thema. Anträge müssen bis zum 19. Februar 2021 gestellt werden.
Betroffene sollten sich anwaltlich zu ihrer Situation beraten lassen. Ein Folgeantrag müsste innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Urteils gestellt werden (
Frist bis zum 19. Februar 2021, vgl.
§ 51 Abs. 3 Asylgesetz).
Um alle potenziell von dieser Regelung profitierenden Geflüchteten zu erreichen, hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen eine kurze Information in arabischer Sprache erstellt:
قضت المحكمه الاوربيه العليا بناءا على استفسار محكمه هانوفر الاداريه على ان بامكان منح اللجوء للسورين الذين
رفضوا الالتحاق بالخدمه العسكريه في بلادهم
اما بالنسبه لنفس الفئه والذين سبق ان رفضت طلبات لجوءهم ومنحوا بدلا من ذاك حق الحمايه الثانويه فيجب عليهم
.بحث امكانيه تقديم طلبات لجوءلاحقه او متابعه
فتبعا لذالك يمكن تقديم هذه الطلبات حتى 19 شباط 2021
.تعتبر منظمة برو ازول طلبات المتابعه منطقيه وتوفر معومات قانونيه حول هذا الموضوع
المحكمه الاوربيه العليا في 19 نوفمبر / تشرين الثاني 2020 ، قد اوضحت ان المخاطر التي يتعرض لها الرافضين
المتخلفين عن اداء الخدمه العسكريه في سوريا يمكن ان تندرج ضمن صفات الاعتراف بهم كلاجئين في اوربا حسب
. اتفاقية جنيف
الإ ان الحال في المانيا منذ العام 2016 لم يكن كذاك حيث تلقى الكثيرمنهم حق الحمايه الثانويه فقط. وهذا يثيرتساؤلا
حول اذا ما كان هولاء ، الذي تم رفض طباتهم في السابق ، لايزال بامكانهم الحصول على حق اللجوء من خلال تقدم
طلبات متابعه ، لذا يجب التحقق من ذالك عن طريق طلب المشوره القانونيه
PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte fordern Abschiebestopp
Für den kommenden Montag, 16. November, soll nach dem Willen der Bundesregierung nach mehrmonatiger Pause erneut ein Sammelabschiebungsflug nach Kabul starten – mitten in der zweiten Coronawelle in Deutschland und auch in Afghanistan. Seit dem 11. März 2020 waren in Folge der Corona-Pandemie Abschiebungen auf Bitten der afghanischen Regierung ausgesetzt. Nun droht die Wiederaufnahme. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern, dass die Abschiebungspläne sofort gestoppt werden. „Die Bundesregierung muss aufhören, die afghanische Regierung unter Druck zu setzen“, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Hinweis: Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2015 acht afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan abgeschoben und hat sich bislang auch im Rahmen der Innenministerkonferenz stets dafür eingesetzt, dass es den Ländern freigestellt bleibt, ob sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, Personen über die drei Personengruppen Straftäter, Gefährder oder Identitätstäuscher hinaus abzuschieben. Wir gehen davon aus, dass es so bleibt, und merken zugleich an, dass auch Straftäter, Gefährder oder Identitätstäuscher Menschenrechte haben und dass deren Unversehrtheit von Leib und Leben gleichermaßen nicht gefährdet werden darf.
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PRO ASYL, Diakonie Hessen und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz ziehen fünf Jahre nach dem „Sommer der Flucht“ Bilanz. Sie stellen fest: Die Aufnahme von 890.000 Geflüchteten im Jahr 2015 ist eine Erfolgsgeschichte! Und sie fordern: Deutschland muss auch gegenwärtig dringend eine erhebliche Zahl von Flüchtlingen in Not aufnehmen!
Die 2015 nach Deutschland geflüchteten Menschen haben – anders als die Flüchtlingsfeinde, Angstmacher*innen und Bedenkenträger*innen in- und außerhalb der Parlamente – unser Land zum Positiven verändert: Sie sind zu Freund*innen, Nachbar*innen, Kolleg*innen, Mitschüler*innen, Kommiliton*innen und Mannschaftskamerad*innen geworden. Gegen alle Widerstände haben sie Deutschland vielfältiger, bunter, jünger und leistungsfähiger gemacht.
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16.06.2020
PRO ASYL, Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Jugendliche ohne Grenzen und Landesflüchtlingsräte fordern anlässlich der Innenministerkonferenz vom 17.-19. Juni 2020 die Aufnahme von geflüchteten Menschen aus europäischen und außereuropäischen Flüchtlingslagern
Die Aufnahmezusage von bis zu 400 Minderjährigen und ihrer Angehörigen aus den griechischen Elendslagern nach Deutschland – so begrüßenswert sie im Einzelfall ist – ist nichts mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Kapazitäten der EU-Hotspots sind um ein Vielfaches überschritten (31.891 Schutzsuchende bei einer Kapazität von 6.095 Plätzen, Stand 05.06.2020), es gibt weder ausreichende sanitäre Anlagen noch eine funktionierende Gesundheitsversorgung.
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Im Rahmen einer Online-Pressekonferenz (Link zum Mitschnitt) wurde heute folgendes veröffentlicht und erläutert:
Pressemitteilung
11.05.2020
Online-Pressekonferenz
Die Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und die Seebrücken-Bewegung legten heute, um 10 Uhr in einer Pressekonferenz dar, dass es gerade jetzt gilt, niemanden zurückzulassen und Lager zu schließen – ob in Moria oder Halberstadt. Vertreter*innen der Organisationen berichteten von Problemlagen, Maßnahmen und Perspektiven.
Während Menschen weltweit mit den Maßnahmen durch die Covid-19-Pandemie zu kämpfen haben, sind besonders jene, die erzwungenermaßen in Campstrukturen untergebracht sind, enormen Gefahren ausgesetzt. Schutzsuchende leben teils zu tausenden in Lagern, in denen Infektionsschutz und persönliche Bedarfsdeckung zwangsläufig nicht möglich sind. Mit Blick auf die Elendslager in Moria auf Lesvos oder weiteren Inseln, auf das Leid der Menschen in den Folterlagern Libyens, dem Schicksal der Menschen auf der Balkanroute und auch in Massenunterkünften in Deutschland lässt sich feststellen: Schutzsuchende werden dem Virus schutzlos ausgesetzt oder mit freiheitsentziehenden Maßnahmen belegt.
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Pressemitteilung, 22.01.2020
Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) kritisieren Blockade der Bundesregierung
Im fünften Jahr des EU-Türkei-Deals harren zehntausende Menschen unter katastrophalen menschenunwürdigen Bedingungen auf den griechischen Inseln aus. Unter ihnen sind tausende Kinder und Jugendliche, sie machen mehr als ein Drittel der derzeit rund 41.000 Geflüchteten aus. Mehr als 60 Prozent der Kinder sind unter 12 Jahre alt.
Knapp 15% aller Kinder und Jugendlichen (etwa 2.000) auf den griechischen Inseln flohen allein oder sind von ihren Familien getrennt und komplett auf sich allein gestellt. Viele von ihnen leben schutzlos in Zelten, auf der Straße oder sind unter dem Vorwand, es sei zu ihrem eigenen „Schutz“, sogar inhaftiert. Der Zugang zu Betreuung, Bildung und notwendiger (medizinischer) Versorgung bleibt vielfach verwehrt. Diese Situation verletzt in einem massiven, teils lebensbedrohlichen Ausmaß die Rechte der Kinder und Jugendlichen. Ein Großteil von ihnen hat Angehörige in Deutschland.
PRO ASYL, die Landesflüchtlingsräte und BumF sind empört über die Blockade des Bundesinnenministeriums und fordern, die Aufnahme der Schutzsuchenden von den griechischen Inseln in Deutschland ohne weitere Verzögerung umsetzen.
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PRO ASYL fordert die Innenminister der Länder auf, Afghanistanabschiebungen endlich zu stoppen – Der Flüchtlingsrat M-V e.V. unterstützt das ausdrücklich.
Einen Tag vor Beginn der Innenministerkonferenz in Lübeck, findet der 30. Sammelabschiebeflug nach Kabul statt. Vor drei Jahren, im Dezember 2016, hatte Deutschland mit dieser unsäglichen Praxis begonnen. In den flüchtlingspolitischen Anliegen zur Innenministerkonferenz von PRO ASYL stellt Pro Asyl klar: Seit 2016 hat sich die sowieso schon katastrophale Lage in Afghanistan immer weiter verschlechtert. Die Taliban haben aktuell mehr Territorien unter ihrer Kontrolle als zu Beginn des Krieges vor 18 Jahren. Laut dem Global Peace Index ist Afghanistan das unsicherste Land der Welt, 2018 gab es dort die meisten Kriegstoten weltweit. Die seitherige Entwicklung, insbesondere im Umfeld der faktisch gescheiterten Wahlen und der ebenfalls gescheiterten Friedensverhandlungen, gibt Anlass zu noch größerer Sorge.
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