Wenn Sie alle vier Fragen mit JA beantworten können, dann können Sie jetzt einen „Asylfolgeantrag“ stellen, um hoffentlich eine volle Flüchtlingsanerkennung zu bekommen !
Am 19.11.2020 urteilte der europäische Gerichtshof, dass syrischen Kriegsdienstverweigerern die Flüchtlingseigenschaft zusteht. Das Urteil widerlegt die Einschätzung des BAMF und etlicher deutscher Gerichte, welche diesen Personen nur subsidiären Schutz zuerkannten. Besonders beim Familiennachzug sind subsidiär Geschützte im Vergleich zu anerkannten Flüchtlingen erheblich benachteiligt, weswegen das Urteil sehr wichtig ist.
Die Dokumente enthalten einen QR-Code, der auf Musteranträge von Pro Asyl verlinkt.
Pressemitteilung
07.12.2020
Zivilgesellschaftlicher Aufruf an die Landesinnenminister:
Keine Abschiebungen nach Syrien, keine Kooperation mit dem Assad-Regime!
Breites Bündnis fordert die Verlängerung des vollständigen Abschiebestopps nach Syrien / Keine Kooperation mit dem syrischen Folterregime /
Schwerin, 7. Dezember 2020. Der Paritätische Gesamtverband, ProAsyl, Medico International, die Landesflüchtlingsräte, die Kampagne #SyriaNotSafe, SeaWatch, der Verband deutsch-syrischer Hilfsvereine und zahlreiche weitere deutsche und deutsch-syrische Organisationen fordern mit einem gemeinsamen Aufruf von der ab Mittwoch tagenden Innenministerkonferenz, den Ende des Jahres auslaufenden Syrien-Abschiebungsstopp zu verlängern.
Auch der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet den gemeinsamen Aufruf. Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende, erklärt: „Manche behaupten in Unkenntnis der Sachlage, in einigen Gebieten Syriens sei ‚inzwischen Ruhe eingekehrt‘. Das ist aber – wenn man die Berichte und Studien aufmerksam liest – eine Grabesstille, von Assad erzwungen. In Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt es: ‚Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe der Behandlung unterworfen werden.‘ Dies gilt selbst für Gefährder und Straftäter. Das Rechtsstaatsgebot verbietet also Abschiebungen in einen Folterstaat. Wir fordern unseren neuen Innenminister Torsten Renz deswegen auf, sich für die Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien einzusetzen.“
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Der mdr berichtet am 22.10.2020: „Sachsens Innenminister Roland Wöller forderte am Donnerstag, Gefährder und schwere Straftäter auch nach Syrien abzuschieben. Einen generellen Abschiebestopp für Betroffene dürfe es nicht mehr geben, sagte Wöller in Dresden.“
„„Es gibt aktuell de facto keine Möglichkeit, abschiebepflichtige Gefährder und schwere Straftäter nach Syrien zu bringen, dort herrscht immer noch Bürgerkrieg, es gibt auch keine zuständigen und ansprechbaren Behörden.“ Die „reflexhaften Rufe“ einzelner Politiker danach, wieder nach Syrien abschieben zu dürfen, hielten der Realität und den Fakten nicht stand.“
Pistorius: Keine Möglichkeit für Abschiebungen nach Syrien, in: Neue Osnabrücker Zeitung vom 23. Oktober 2020
Dass gerade jetzt diese Diskussion stattfindet, überrascht im Vorfeld der 213. Sitzung der Innenministerkonferenz (09. – 11. 12. 2020) nicht. Die Einschränkung des Abschiebeverbots nach Syrien steht zum wiederholten Mal auf der Tagesordnung. Bislang ging da aber rechtlich nichts. Der Flüchtlingsrat M-V hält die Abschiebung nach Syrien weiterhin für rechtlich nicht möglich. Der Bürgerkrieg in dem Land dauert fort. Russische und syrische Jets bombardieren weiter. Das Assad-Regime macht zudem Rückkehr für jede Person gefährlich.
12.06.2020
Pressemitteilung
Anlässlich der bevorstehenden Innenministerkonferenz fordern PRO ASYL, Adopt a Revolution, Landesflüchtlingsräte und Jugendliche ohne Grenzen einen unbefristeten Abschiebungsstopp für Syrien. Die ständigen Versuche, den Abschiebungsstopp aufzuweichen, müssen endlich unterbleiben.
Vom 17. bis 19. Juni 2020 treffen sich die Innenminister*innen und –senatoren in Erfurt zur zweimal jährlich tagenden Innenministerkonferenz und entscheiden dort unter anderem über den Syrien-Abschiebungsstopp. Dieser wurde seit 2018 stets nur noch um sechs Monate verlängert und wird seither bei jeder Innenministerkonferenz diskutiert – verbunden mit populistischen Forderungen nach einer Aufweichung oder Beendigung des Abschiebungsstopps. Dabei gibt die Menschenrechtslage in Syrien unter der Diktatur Assads keinen Anlass, alle sechs Monate über Abschiebungen zu diskutieren: Syrien unter Assad ist ein Folterstaat. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich dies auf absehbare Zeit ändert.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat am 17. März 2020 einen zunächst bis 15. April 2020 befristeten, weitreichenden Einreisestopp für Reisen aus Drittstaaten aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie angeordnet.
Die deutschen Visastellen in der Türkei sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
Der externe Dienstleister iDATA vergibt nur noch in akuten, von den Visastellen vorgegebenen Ausnahmefällen Termine.
Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an das iDATA-Callcenter unter 0 850 460 8493 (Ausland: +90 212 970 8493).
Neue Visaanträge zum Familiennachzug werden aktuell nicht angenommen, Termine hierfür können nicht gebucht werden.
Syrische Staatsangehörige können weiterhin die Webseite von iDATA für den Familiennachzug von syrischen Staatsangehörigen für die Registrierung nutzen.
Griechenland allein ist nicht in der Lage, die Verfahren der bereits angekommenen Menschen durchzuführen. Es braucht jetzt schnelle Vereinbarungen und angemessene Kontingente, die sicherstellen, dass insbesondere diese Menschen auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verteilt werden und dort ihr Asylverfahren bekommen. Dazu erklärt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) u.a., es mögen alle unbegleiteten Minderjährigen evakuiert werden, Familien sollen zusammengeführt werden. Die EKD fordert, die freiwillige Aufnahme durch Kommunen zu ermöglichen.
Auch zur Situation an der türkisch-griechischen Grenze und in der Region Idlib in Syrien macht das Positionspapier Forderungen auf.
Download: 200312 EKD-Forderungen und Hintergrundinformationen Griechenland
Mitteilung des Bundesinnenministeriums, 13.06.2014
Die bundesweite Aufnahme wird auf insgesamt 20.000 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge verdoppelt.
Darauf einigten sich dich die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrstagung in Bonn. „Deutschland steht zu seiner humanitären Verantwortung. Es ist daher richtig, dass wir gemeinsam noch stärker helfen“, erklärte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, NRW-Innenminister Ralf Jäger, begrüßte die Einigung über ein drittes Bundesprogramm als notwendigen Schritt. „Der Bürgerkrieg in Syrien ist die humanitäre Katastrophe dieses Jahrzehnts. Millionen Menschen fliehen vor der anhaltenden Gewalt.“
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Hier finden Sie die Aufnahmeanordnung für die Aufnahme weiterer 5.000 Personen aus Syrien und Anrainerstaaten. Das Kontingent wird wohl überwiegend aus Vorschlägen der Bundesländer/Ausländerbehörden zusammengestellt werden. Nur 3 % der Aufgenommenen sollen schwerstkranke Personen sein.
Hier noch die Begleitregelungen zur Aufnahmeanordnung und das Formular zur Übermittlung von Vorschlägen.
Des weiteren eine Beratungshilfe vom DRK.
Aus der Pressemitteilung zur IMK-Abschlusskonferenz geht für die syrischen Flüchtlinge hervor: 5000 Flüchtlinge aus Syrien wollen die Bundesländer über die bisherige Quote von 5.000 Flüchtlingen hinaus zusätzlich aufnehmen. Innenminister Boris Pistorius, erklärt dazu:
„Wir dürfen nicht einfach wegsehen, sondern müssen angesichts dieser humanitären Katastrophe Solidarität beweisen und in einem Umfang Hilfe leisten, der der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen EU-Mitgliedstaaten entspricht. Darum nimmt Deutschland zusätzlich zu den 5.000 Menschen, für die bereits eine Aufnahmeanordnung erlassen wurde, weitere 5.000 syrische Flüchtlinge auf. Eine weitere Überprüfung wurde für nächstes Frühjahr vereinbart.“
Über notwendige Änderungen der Landesverordnungen gibt es keine positiven Aussagen. Viele Flüchtlinge scheitern derzeit daran, über die Verordnungen nach Deutschland zu kommen, weil ihre Verwandten in Deutschland nicht vor dem 1. 1. 2013 eingereist sind oder /und diese nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen, dass den Lebensunterhalt für sich und die anderen Nachziehenden sichert.