Folgeanträge von syrischen Kriegsdienstverweigerern möglich

  • Sind Sie Flüchtling aus Syrien?
  • Sind Sie männlich?
  • Sind Sie zwischen 18 und 45 Jahren alt?
  • Haben Sie in Deutschland „nur“ einen „subsidiären Schutz“
    bekommen ?

Wenn Sie alle vier Fragen mit JA beantworten können, dann können Sie jetzt einen „Asylfolgeantrag“ stellen, um hoffentlich eine volle Flüchtlingsanerkennung zu bekommen !

Am 19.11.2020 urteilte der europäische Gerichtshof, dass syrischen Kriegsdienstverweigerern die Flüchtlingseigenschaft zusteht. Das Urteil widerlegt die Einschätzung des BAMF und etlicher deutscher Gerichte, welche diesen Personen nur subsidiären Schutz zuerkannten. Besonders beim Familiennachzug sind subsidiär Geschützte im Vergleich zu anerkannten Flüchtlingen erheblich benachteiligt, weswegen das Urteil sehr wichtig ist.

Betroffene sollten sich anwaltlich zu ihrer Situation beraten lassen. Ein Folgeantrag müsste innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Urteils gestellt werden (Frist sicherheitshalber bis zum 19. Februar 2021 einhalten, vgl. § 51 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Mehr Informationen: Pro Asyl
bzw. auf einem Faltblatt der Tübinger Menschenrechtsorganisation move on auf deutsch oder arabisch.

Die Dokumente enthalten einen QR-Code, der auf Musteranträge von Pro Asyl verlinkt.