aktualisiert am: 08.04.2022
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Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag ein weitergehendes humanitäres Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für Afghaninnen und Afghanen vor, das derzeit erarbeitet wird.
Hinweis: Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Afghanistan. Die afghanischen Vertretungen in Deutschland sind deswegen nicht anerkannt. Es ist also fraglich, ob deutsche Behörden auf dem Beibringen afghanischer Pässe beharren sollten, ob das Aufsuchen eines „Wohnzimmers in Berlin“ rechtlich zumutbar ist.
Aussagen der Botschaft:
– Tazkira: Anträge zur Ausstellung einer Tazkira sollen online gestellt werden. Sobald die Behörden in Afghanistan ihre Arbeit wieder aufgenommen haben und den Antrag bestätigen, können die Tazkira ausgegeben werden. Es kann also aktuell zu Wartezeiten kommen.
– Nationalpass: Abgelaufene Pässe können ggf. verlängert werden. Auch Anträge zur Ausstellung eines afghanischen Passes können weiterhin gestellt werden, wenn man einen Termin bei der Botschaft bekommt. Bei neuen Pässen ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Nützlicher Link: Hinweise für afghanische Geflüchtete von Pro Asyl (Stand 21.09.2021)
Das Rundschreiben für Träger der Berufssprachkurse 17/21 des BAMF informiert über die Teilnahmemöglichkeit am Berufssprachkurs für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan.
Inzwischen gibt es ein weiteres Trägerrundschreiben des BAMF, dass Afganinnen und Afghanen wegen guter Bleibeperspektive von Anfang an auch zu Integrationskursen zugelassen werden.
Weiterhin gilt:
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Hier folgt gekürzt der
Inhalt des Online-Afghanistan-Austauschs am 06.09.2021 (aktualisiert am 21.01.2022):
Die Deutsche Botschaft in Neu Delhi teilt mit, dass bis zum 15.04.2020 keine Visaanträge bearbeitet werden, da die Visastelle der Botschaft geschlossen ist.
Die Antragsteller, die bereits einen Termin in dieser Zeit haben, werden auf einen neuen Termin umgebucht, sobald die Einreise nach Indien wieder möglich ist. Informationen erhalten diese per Mail und auf der Internetseite der Botschaft in Kabul.
Sollte es sich um einen Fall der drohenden Volljährigkeit eines minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings in Deutschland handeln, wird um explizite Mitteilung per Email gebeten.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat am 17. März 2020 einen zunächst bis 15. April 2020 befristeten, weitreichenden Einreisestopp für Reisen aus Drittstaaten aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie angeordnet.
Die deutschen Visastellen in der Türkei sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
Der externe Dienstleister iDATA vergibt nur noch in akuten, von den Visastellen vorgegebenen Ausnahmefällen Termine.
Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an das iDATA-Callcenter unter 0 850 460 8493 (Ausland: +90 212 970 8493).
Neue Visaanträge zum Familiennachzug werden aktuell nicht angenommen, Termine hierfür können nicht gebucht werden.
Syrische Staatsangehörige können weiterhin die Webseite von iDATA für den Familiennachzug von syrischen Staatsangehörigen für die Registrierung nutzen.