50 Organisationen – darunter der Flüchtlingsrat M-V e.V. – fordern in einem gemeinsamen Positionspapier, dass qualitative Dolmetschleistungen für Migrant*innen mit einer Behinderung gesetzlich verankert werden müssen. Unter den Unterzeichner*innen befinden sich alle sechs Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung, Fachverbände für Menschen mit Behinderung, Landesbehindertenbeauftragte, weitere Flüchtlingsräte, Medinetze (Unterstützung für Geflüchtete in medizinischen Belangen) und zahlreiche weitere Organisationen.
In dem Positionspapier weisen die Unterzeichner*innen nachdrücklich darauf hin, dass die Verständigung während medizinischer Behandlungen für Menschen mit Behinderung, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, oftmals schwierig sei. Der Austausch zwischen Arzt/Ärztin und Patient*in sei aber Grundbedingung für den Erfolg einer Behandlung.
https://fluechtlingshelfer.info/start/detail-start/rechtswoerterbuch-in-verschiedenen-sprachen/
Gerne hat sich der Flüchtlingsrat M-V an einem Fachaustausch über die Lebenssituation von Migrantinnen und geflüchteten Frauen beteiligt und ist der Einladung der Integrationsbeaufragten Dagmar Kaselitz, von damigra e.V. und von unserem Mitgliedsverein Tutmonde e.V. gefolgt.
Im Fokus der Veranstaltung standen die unterschiedlichen Bedarfe der Frauen in ihrer Vielfalt und ihrer Individualität.
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Aus aktuellem Anlass zitieren wir die wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages:
„Während in der juristischen Literatur einerseits vertreten wird, dass die Dolmetscherkosten sowohl bei ambulanter als auch bei stationärer Behandlung vom Patienten selbst zu tragen seien, wird andererseits bei einer Krankenhausbehandlung davon ausgegangen, dass die Dolmetscherkosten zu den allgemeinen Krankenhausleistungen im Sinn des § 2 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz – KHEntgG) gehören und vom Krankenhausträger zu übernehmen seien.
Ergänzend wird § 39 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit den §§ 108, 109 Absatz 4 Satz 2 SGB V herangezogen, wonach jedes zugelassene Krankenhaus verpflichtet ist, alle Leistungen zu erbringen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung des Versicherten notwendig sind.“
(WD 9 – 3000 – 021/17)
Wir zahlen deswegen keine Dolmetschkosten. Es wäre zudem eine Überforderung unseres Spendenkontos. Wir fordern die Gesetzeslage durchzusetzen.
Themen in diesem Heft sind unter anderem
Freitag, 19. Oktober 2012, 10 bis 15 Uhr
im Waldemarhof Rostock, Waldemarstraße 33
Veranstalter: die Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern sowie der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Erfolgreiche Kommunikation erfordert, dass die Kommunizierenden einander auch verstehen, die gleiche Sprache sprechen. Ohne Verstehen gibt es keine Verständigung, kann es entsprechend auch kein Verständnis
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Auf Einladung des migrationspolitischen Sprechers der Linksfraktion im Landtag MV, Dr. Hikmat Al-Sabty, trafen sich am 28. März 2012 die migrationspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der demokratischen Landtagsfraktionen Michael Silkeit (CDU), Martina Tegtmeier (SPD) und Silke Gajek (GRÜNE), der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern und ein Vertreter des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V., um über die Einrichtung eines Dolmetscherpools in Mecklenburg-Vorpommern zu beraten.[mehr]
PRESSEMITTEILUNG VOM 16. DEZEMBER 2011
Dolmetscher-Pool dringend notwendig
Anlässlich des Internationalen Tages der Migranten erklärt der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern:
Im Dezember 2000 hat die UNO den 18. Dezember als den Internationalen Tag der Migranten ausgerufen. Am 18. Dezember 1990 wurde die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Migranten und ihrer Familienangehörigen von der UN-Vollversammlung angenommen. Sie ist der primäre internationale Standard mit dem Regierungen ihre nationalen gesetzlichen Schutzmechanismen messen sollten.
Einer der wichtigsten Schutzmechanismen ist die sprachliche Verständigung. Solange beispielsweise Flüchtlinge im Asylverfahren und Geduldete immer noch keinen Anspruch auf die Finanzierung eines Platzes in Sprach- und Integrationskursen haben, wird es aber Verständigungsprobleme geben, bei Behördengängen, in der medizinischen Versorgung, in allen Alltagsbelangen.
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