50 Organisationen fordern einen gesetzlichen Anspruch auf Dolmetschleistungen für Migrant*innen mit Behinderung

50 Organisationen – darunter der Flüchtlingsrat M-V e.V. – fordern in einem gemeinsamen Positionspapier, dass qualitative Dolmetschleistungen für Migrant*innen mit einer Behinderung gesetzlich verankert werden müssen. Unter den Unterzeichner*innen befinden sich alle sechs Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung, Fachverbände für Menschen mit Behinderung, Landesbehindertenbeauftragte, weitere Flüchtlingsräte, Medinetze (Unterstützung für Geflüchtete in medizinischen Belangen) und zahlreiche weitere Organisationen.

In dem Positionspapier weisen die Unterzeichner*innen nachdrücklich darauf hin, dass die Verständigung während medizinischer Behandlungen für Menschen mit Behinderung, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, oftmals schwierig sei. Der Austausch zwischen Arzt/Ärztin und Patient*in sei aber Grundbedingung für den Erfolg einer Behandlung.

Da in der Praxis qualitative Dolmetschleistungen aktuell nur unzureichend finanziert werden, bleibt Menschen mit Behinderung und ohne ausreichende Deutschkenntnisse die Verwirklichung eines „erreichbaren Höchstmaßes an Gesundheit ohne Diskriminierung“ (Art. 25 UN-Behindertenrechtskonvention) versagt. Hieraus entstehen hohe menschliche und auch finanzielle Folgekosten.

Zentrale Forderungen der 50 Unterzeichner*innen:

  1. Festschreibung eines allgemeinen Rechts auf Übernahme der Kosten von qualitativen, leistungsgerecht honorierten Dolmetschleistungen im medizinischen Sektor (ambulant und stationär) für Migrant*innen mit Behinderung. (siehe Vorschläge der BAGFW)
  2. Verkürzung der Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Kostenübernahme qualitativer Dolmetschleistungen für Migrant*innen mit Behinderung bei Ausländerbehörden, Sozialämtern und Jobcentern.
  3. Barrierefreie Gestaltung des Zugangs für Migrant*innen mit Behinderung zu Dolmetschleistungen und ihrer Finanzierung

Dr. Susanne Schwalgin, Projektleiterin von „Crossroads | Flucht. Migration. Behinderung.“ bei Handicap International e. V., unterstreicht den unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft, den eine verlässlich verfügbare qualitative Sprachmittlung leistet: „Für viele Migrant*innen mit einer Behinderung ist sie Voraussetzung für einen gleichberechtigten Zugang zum elementaren Menschenrecht auf Gesundheit. Die Finanzierung qualitativer Dolmetschleistungen ist unverzichtbarer Baustein einer inklusiven Gesellschaft.“

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Positionspapier, das ursprünglich im Rahmen des bundesweiten „Netzwerkes Flucht, Migration und Behinderung“ entwickelt wurde.

Im bundesweiten „Netzwerk Flucht, Migration und Behinderung“ engagieren sich seit 2018 Organisationen, die schwerpunkthaft an der Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung tätig sind. Neben dem fachlichen Austausch möchte das Netzwerk Menschen für die besonderen Bedürfnisse zugewanderter Menschen mit einer Behinderung sensibilisieren und Veränderungen der Verwaltungspraxis und Gesetzgebung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention anstoßen. Koordiniert wird die Netzwerkarbeit durch das Projekt „Crossroads | Flucht. Migration. Behinderung.“ von Handicap International e. V..