Warum der geplante Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine problematisch ist

Die Bundesregierung plant, Geflüchtete aus der Ukraine, denen ab dem 01.04.2025 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wird, künftig dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuzuordnen. Damit würden sie aus dem regulären Sozialleistungssystem (SGB II/SGB XII) in ein abgesenktes Leistungssystem wechseln. Wir Warum der geplante Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine problematisch ist weiterlesen

Geplanter Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine ist integrationspolitischer Rückschritt und führt zu finanziellen Mehrbelastungen für Kommunen

Pressemitteilung Schwerin, den 23.02.2026 – Heute berät der Deutsche Bundestag über den geplanten Wechsel ukrainischer Geflüchteter vom Bürgergeld in das Asylbewerberleistungsgesetz. Der Gesetzentwurf sieht vor, Menschen mit einer nach dem 31. März 2025 erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG künftig dem AsylbLG zu Geplanter Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine ist integrationspolitischer Rückschritt und führt zu finanziellen Mehrbelastungen für Kommunen weiterlesen

Neuauflage der Broschüre „Sinti und Roma in Mecklenburg-Vorpommern – Fragen undAntworten“ erschienen

Im Rahmen des Projekts RomDialog hat die RAA | Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. im Sommer 2025 eine überarbeitete Neuauflage der Broschüre „Sinti und Roma in Mecklenburg-Vorpommern – Fragen und Antworten“ veröffentlicht. Die Publikation bietet kompakte und gut verständliche Neuauflage der Broschüre „Sinti und Roma in Mecklenburg-Vorpommern – Fragen undAntworten“ erschienen weiterlesen

Flucht aus der Ukraine: Wie lange ist vorübergehend?

Drei Jahre Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, rund 4,3 Millionen geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in Europa – etwa 1,2 Millionen davon in Deutschland – sowie zum Teil unkonventionelle Pläne des neuen US-Präsidenten zur Befriedung des Landes: Die aktuelle Situation ist Flucht aus der Ukraine: Wie lange ist vorübergehend? weiterlesen

Neu in den Ukraine-FAQ:

Wie werden Geflüchtete untergebracht und auf die Länder verteilt? Wer aus der Ukraine nach Deutschland kommt, benötigt kein Visum und zunächst auch keinen Aufenthaltstitel. Es gilt die „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ des Bundesinnenministeriums. Das heißt: Geflüchtete aus der Ukraine dürfen sich bis zu Neu in den Ukraine-FAQ: weiterlesen

Die Agentur für Arbeit teilt mit:

Ukrainische Kriegsflüchtlinge, denen nach dem 24. Februar 2022 und vor dem 1. Juni 2022 eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde und die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG waren, konnten zum 1. Juni 2022 in das SGB II wechseln (sog. Rechtskreiswechsel). Die Agentur für Arbeit teilt mit: weiterlesen

Feuer in Groß Strömkendorf

Zum Brand einer Unterkunft für Ukrainer*innen in Groß Strömkendorf erklärt der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern: Wir wissen noch nicht, ob es Brandstiftung war. Aber die Wahrscheinlichkeit ist groß. Auch wir haben in den vergangenen Wochen eine sehr schlechte Stimmung verspürt. Politik und Feuer in Groß Strömkendorf weiterlesen

„Geflüchtete Roma aus der Ukraine in Mecklenburg-Vorpommern“ am 27.10.2022 in Schwerin

Wir laden herzlich ein zum Austausch: „Geflüchtete Roma aus der Ukraine in Mecklenburg-Vorpommern“ am   27.10.2022 im     Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport, Werderstr. 124, 19055 Schwerin, R.107  Romn*ja leben seit 700 Jahren in Europa. Ihre Geschichte ist eine „Geflüchtete Roma aus der Ukraine in Mecklenburg-Vorpommern“ am 27.10.2022 in Schwerin weiterlesen

Informationen zum Arbeiten in Deutschland

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern hat Informationen zum Arbeiten in Deutschland für Geflüchtete aus der Ukraine herausgegeben. Den Flyer, den es auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch gibt, finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums unter Informationen zum Arbeiten in Deutschland weiterlesen

PRO ASYL und Flüchtlingsräte warnen: Einige Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine werden ab September ausreisepflichtig!

Gemeinsame Presseerklärung von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten 30. August 2022 Ein halbes Jahr nach dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine machen PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte auf die Kriegsflüchtlinge ohne ukrainischen Pass aufmerksam, die wegen neuer Regelungen ab PRO ASYL und Flüchtlingsräte warnen: Einige Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine werden ab September ausreisepflichtig! weiterlesen