Aufnahmeanordnung in MV und Merkblatt für Angehörige
Jetzt hat auch Mecklenburg-Vorpommern nach vielen anderen Bundesländern eine Aufnahmeanordung für Syrische Flüchtlinge erlassen. Zu Angehörigen in M-V können Ehegatten und Verwandte ersten und zweiten Grades und deren Ehegatten und minderjährigen Kinder nachziehen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzungen für Aufnahmeanordnung in MV und Merkblatt für Angehörige weiterlesen
