Presseerklärung der Flüchtlingsräte: Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge nicht rückgängig machen!

FLÜCHTLINGSRAT Mecklenburg-Vorpommern e.V.
und Landesflüchtlingsräte

Gemeinsame PRESSEERKLÄRUNG
der Landesflüchtlingsräte

Flüchtlingsräte appellieren an die Bundesregierung:

Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge nicht rückgängig machen!
Auch das Bleiberechtsnetzwerk „Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge!“ ist gefährdet.

Mit Enttäuschung haben die Flüchtlingsräte der Länder die Ankündigung der Bundesregierung zur Kenntnis genommen, das „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ im Jahr 2013 auslaufen zu lassen. „Wir sehen die Gefahr, dass die seit 2002 zaghaft begonnene Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge zum Stillstand kommt“, erklärte hierzu Ulrike Seemann-Katz vom Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Im Rahmen des vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) wiederholt aufgelegten Arbeitsmarktprogramms für Flüchtlinge ist es in der vergangenen Dekade gelungen, Zehntausende von Flüchtlingen, die bislang weitgehend aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt waren, in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln.

In Mecklenburg-Vorpommern hat das „Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge (NAF)“ als eines von bundesweit 28 aktiven Netzwerken zu dieser erfolgreichen Bilanz beigetragen: https://www.fluechtlingsrat-mv.de/downloadslinks/downloads/. Mit seinen Teilprojekten ist es jetzt ebenfalls in seinem Bestand über 2013 hinaus gefährdet.

Die Bundesregierung begründet die Streichung des Programms mit Mittelkürzungen im EU-Haushalt. Diese Argumentation widerspricht jedoch aus Sicht der Landesflüchtlingsräte den eigenen politischen Zielsetzungen der Bundesregierung, wie sie etwa in den Strategien zur Fachkräfteoffensive festgeschrieben sind. Wenn selbst die erfahrungsgemäß hochmotivierten und an Potentialen reichen Flüchtlinge außen vor gelassen werden sollen, stellt sich die Frage, wie ernst denn das Ziel verfolgt wird, inländisches Fachkräftepotential für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Auch die Partizipation von Flüchtlingen in anderen Förderprogrammen scheint künftig nur eingeschränkt möglich. Erforderliche Unterstützungsstrukturen werden durch die Entscheidung zerschlagen.
„Es ist geradezu widersinnig, Flüchtlingen als Voraussetzung zur Aufenthaltsverfestigung regelmäßig eine gelungene Integration abzuverlangen und gleichzeitig gerade den Strukturen, die sie beim Erlangen solcher Integrationsleistungen unterstützen, den Hahn zuzudrehen“, erklärt Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrates MV e.V..

Die Flüchtlingsräte appellieren daher an Bundesarbeitsministerin von der Leyen und die Bundesintegrationsbeauftragte Prof. Maria Böhmer, jetzt die erzielten Erfolge abzusichern und dafür zu sorgen, dass die Politik des Abbaus von Diskriminierungen und der Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge fortgesetzt wird.

Konkret fordern die Flüchtlingsräte aller Bundesländer:

  1. Beseitigung noch bestehender Arbeitsverbote und -beschränkungen für Flüchtlinge. Flüchtlinge müssen – wie andere Eingewanderte auch – vom ersten Tag an einbezogen werden und partizipieren können.
  2. Öffnung aller EU-Bundes-Programme auch für Asylsuchende und Geduldete. Die Ausgrenzung von Flüchtlingen aus europäischen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration, zur Bekämpfung von Rassismus oder zur Förderung von Inklusion begreift Flüchtlinge lediglich als Fremdkörper und nicht als Mitglieder der Gesellschaft. So sollte das Programm „Integration durch Qualifikation (IQ)“ um Maßnahmen zur deutlichen Ansprache und Einbeziehung von Asylsuchenden und Geduldeten erweitert werden. Auch die Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen müssen ausdrücklich Asylsuchende und Geduldete einbeziehen und entsprechende Unterstützungsstrukturen wie etwa Beratungsangebote für Flüchtlinge und Arbeits-marktakteure anbieten.
  3. Abschaffung des verfassungswidrigen Asylbewerberleistungsgesetzes! Das Sondergesetz zur Schaffung eines „Existenzminimums zweiter Klasse“ aus dem Jahr 1993 war ein Fehler. Flüchtlingen muss der Zugang zum SGB II offen stehen.

gez. Ulrike Seemann-Katz, Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V., T. 0172-3244842

Mehr Informationen zum Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge in M-V erhalten Sie unter http://naf-mv.de/.

Die Presseerklärung zum Download finden Sie hier