Israelische Staatsangehörige dürfen vorerst bis Ende April ’24 ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bleiben.
Im Bundesgesetzblatt ist die Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung verkündet worden (BGBI. I 2024 Nr. 15, Anlage). Die Verordnung sieht vor, dass israelische Staatsangehörige bis zum 26.4.2024 (und rückwirkend ab dem 7.10.2023) vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind (§ 2 Abs. 1, 2 IsraelAufenthÜV). weiterlesen Israelische Staatsangehörige dürfen vorerst bis Ende April ’24 ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bleiben.