Pressemitteilung zum Bruch eines Kirchenasyls in Schwerin
Das allererste Mal wurde in Mecklenburg-Vorpommern die rote Linie überschritten und durch Polizei ein Kirchenasyl gebrochen.
Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern kritisiert das Vorgehen der Behörden aufs Schärfste. Im vorliegenden Fall sollten zwei erwachsene Söhne einer sechsköpfigen afghanischen Familie von der Familie getrennt nach Spanien abgeschoben werden. Vor Ort eskalierte die Situation, so dass die Polizei die Räume aufbrach.
Das ist ein erschreckendes Signal an Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen. Nicht einmal zu Weihnachten dürfen sie sich sicher fühlen. Dieses Signal richtet sich aber auch an Kirchengemeinden, die nun verunsichert sind, ob sie Geflüchteten weiterhin Zuflucht und Hoffnung bieten können.
Kirchenasyl ist die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen in kirchlichen Räumen, denen bei Abschiebung Gefahr an Leib und Leben oder die Verletzungen ihrer Menschenrechte drohen. Durch den Schutz auf Zeit gibt das Kirchenasyl den Betroffenen (bzw. ihrem Rechtsbeistand) die Möglichkeit, alle in Betracht zu ziehenden rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte ihres Asylgesuchs neu prüfen zu lassen. In einigen Fällen gelingt es, Entscheidungen von Behörden zu revidieren und ein Bleiberecht durchzusetzen oder zumindest ein neues Verfahren zur Prüfung von Aufenthaltsrechten zu erwirken.
Bundesweite Zahlen zum 05.12.2023 laut BAG Asyl in der Kirche: Wir wissen zurzeit von 455 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 643 Personen, davon sind etwa 105 Kinder. 428 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin Fälle. Im Jahr 2023 wurden bereits 534 Kirchenasyle mit 776 Personen beendet.