Recht auf Schutz und Respekt für Geflüchtete

Pressemitteilung Neubrandenburg – 14.11.2017 Sechzehn Unterzeichnende fordern die Landesregierung anlässlich des bevorstehenden Internationalen Tages Gewalt gegen Frauen am 25. November dazu auf, die Lage weiblicher Geflüchteter und weiterer schutzbedürftiger Personen in den Unterkünften zu verbessern und die Hilfestrukturen für Betroffene Recht auf Schutz und Respekt für Geflüchtete weiterlesen

Seminar: Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge

Am 21. November lädt der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern, unterstützt von der RAA Schwerin, zu einem Tagesseminar ein. Hiermit möchten wir auf unser Seminar zum Thema „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren“ hinweisen. Unter dem Titel „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Rechtliche Grundlagen zur Seminar: Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge weiterlesen

Dieses Beispiel sollte landesweit „(Berufs)Schule machen“ – Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern lobt Landkreis Ludwigslust-Parchim

Schwerin/Parchim – Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern lobt die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern ab dem 7. September 2015 an zwei Standorten im Landkreis Ludwigslust-Parchim geplante Beschulung von berufschulpflichtigen Migranten. Dafür verdiene der Landkreis ein großes Lob, kommentierte die Dieses Beispiel sollte landesweit „(Berufs)Schule machen“ – Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern lobt Landkreis Ludwigslust-Parchim weiterlesen

Flüchtlingskind in Mecklenburg-Vorpommern

In einem zweiseitigen Artikel der sonntaz vom 11./12. Feb. 2012 schildert Emilia Swechowski das Schicksal der achtjährigen Mariam, die in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Parchim lebt. Seit ihrer Geburt hat sie mit ihrer Mutter nie woanders gelebt als in Flüchtlingskind in Mecklenburg-Vorpommern weiterlesen

Infoflyer zur Bleiberechtsregelung für junge geduldete Flüchtlinge

Die Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche ist seit 1. Juli 2011 in Kraft. Junge Menschen (Mindestalter: 15, Höchstalter: 20), die bisher nur mit einer aufenthaltsrechtlichen Duldung in Mecklenburg-Vorpommern leben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 25a AufenthG) erhalten.