Rechtliche Neuerungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat eine Übersicht zu den neuen rechtlichen Regelung für UMF/UMA (Stand Dezember 2015) erarbeitet.
Schwerin
Der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat eine Übersicht zu den neuen rechtlichen Regelung für UMF/UMA (Stand Dezember 2015) erarbeitet.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat als erster kommunaler Träger im Nordosten einen Campus für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingerichtet. Dazu wurden in zwei Gebäuden an einer Berufsschule drei Wohngruppen mit 30 Plätzen geschaffen, sagte Landrat Heiko Kärger (CDU) gestern in Neubrandenburg. Eine WG für junge Flüchtlinge weiterlesen
Schwerin/Parchim – Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern lobt die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern ab dem 7. September 2015 an zwei Standorten im Landkreis Ludwigslust-Parchim geplante Beschulung von berufschulpflichtigen Migranten. Dafür verdiene der Landkreis ein großes Lob, kommentierte die Dieses Beispiel sollte landesweit „(Berufs)Schule machen“ – Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern lobt Landkreis Ludwigslust-Parchim weiterlesen
In einem zweiseitigen Artikel der sonntaz vom 11./12. Feb. 2012 schildert Emilia Swechowski das Schicksal der achtjährigen Mariam, die in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Parchim lebt. Seit ihrer Geburt hat sie mit ihrer Mutter nie woanders gelebt als in Flüchtlingskind in Mecklenburg-Vorpommern weiterlesen
Die Bunderegierung verweigert 40.000 Flüchtlingskindern ein Leben in Würde. Schauen Sie sich das Video zur Kampagne an und unterzeichnen Sie den Appell gegen die Diskriminierung von Flüchtlingskindern: Kinderrechte
Ob ein unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallendes Kind Geld für Schulhefte usw. erhält, hängt derzeit davon ab, in welchem Bundesland und welchem Landkreis es lebt. Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin bringt etwas Licht ins Dunkel: Bildungspaket
Die Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche ist seit 1. Juli 2011 in Kraft. Junge Menschen (Mindestalter: 15, Höchstalter: 20), die bisher nur mit einer aufenthaltsrechtlichen Duldung in Mecklenburg-Vorpommern leben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 25a AufenthG) erhalten.
Neue Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende Gelungene Integration ja – Bleiberecht nein Ein Afghane auf dem Weg zum Abitur – Zukunft ungewiss Erwerbsarbeit aus psychologischer Sicht – Arbeitsverbote entziehen Flüchtlingen Ressource zum Umgang mit Belastungen Ansichten der Parteien Human Place 2.11 weiterlesen
Jetzt Kinderrechte ins Grundgesetz! Das Bundeskabinett hat den Vorbehalt für die 1992 ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen. Damit müssen die Kinderrechte künftig auf alle ausländischen Kinder, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, angewendet werden. Dies bietet nach Auffassung des Kinderschutzbundes und des Flüchtlingsrates in Kinderschutzbund und Flüchtlingsrat begrüßen Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention weiterlesen