Afghanistan – Bleiberecht und humanitäre Aufnahme ermöglichen

Pressemitteilung

Afghanistan – Bleiberecht und humanitäre Aufnahme ermöglichen

Die Taliban haben am 15.8.2021 die Macht übernommen. Afghanistan bleibt das gefährlichste Land der Welt. Die ökonomische Situation und die Sicherheitslage sind desaströs. In vollkommener Verkennung der Realität wurde auf Basis geschönter Lageberichte des Auswärtigen Amtes bis zuletzt an der Politik der Abschiebungen nach Afghanistan festgehalten, der Familiennachzug verschleppt und die rechtzeitige Evakuierung der Ortskräfte von Bundeswehr und NGOs und ihrer Familienangehörigen versäumt. Vielen Ortskräften wurde die Berechtigung ganz abgesprochen, weil ihre Tätigkeit länger zurücklag oder sie über Subunternehmer tätig waren. Das BAMF hat bis zuletzt Asylanträge unter Verweis auf die angebliche interne Fluchtalternative Kabul als offensichtlich unbegründet abgelehnt.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern fordert jetzt eine Reihe von Maßnahmen, die Mecklenburg-Vorpommern umsetzen muss:

Allen in Mecklenburg-Vorpommern nur geduldeten Afghan*innen muss anstelle von Kettenduldungen wegen Unmöglichkeit der Rückkehr eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das Innenministerium muss entsprechende Arbeitshinweise an die Ausländerbehörden geben.

Es muss eine schnelle und unbürokratische Aufnahme aller Familienangehörigen hier lebender Geflüchteter sichergestellt werden. Da es jederzeit zu spät sein kann, noch aus Afghanistan herauszukommen, ist es nicht zumutbar, dass Menschen, die in Afghanistan ausharren, ein langwieriges Visumsverfahren durchlaufen müssen. Deshalb muss für diese Personen von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit (§ 6 IV iVm § 14 II AufenthG) Gebrauch gemacht werden, dass Ausnahme-Visa bei der Einreise nach Deutschland erteilt werden.

Darüber hinaus ist zur Rechtsgrundlage ein Landesaufnahmeprogramm Afghanistan vorzulegen für vulnerable und für gefährdete Gruppen, insbesondere Frauen und Kinder, kritische Journalist*innen und Wissenschaftler*innen, Frauen- und Menschenrechtsaktivist*innen, Autor*innen, Künstler*innen sowie Angehörige religiöser, ethnischer und sexueller Minderheiten. Hier gibt es bislang nichts als warme Worte. Schleswig-Holstein dagegen legt ein Programm auf.[1]

Zeitnah müssen nun alle offenkundig fehlerhaften Asylablehnungen durch das BAMF überprüft werden. Auch dafür muss sich das Land beim Bund einsetzen.

Mecklenburg-Vorpommern muss sich jetzt beim Bund für eine bundesweite Bleiberechtsregelung für geduldete Afghan*innen und für eine schnelle und unbürokratische Aufnahme besonders gefährdeter Gruppen einsetzen, wie kritische Journalist*innen und Wissenschaftler*innen, Frauen- und Menschenrechtsaktivist*innen, Autor*innen, Künstler*innen, Angehörige religiöser, ethnischer und sexueller Minderheiten usw.

Der Flüchtlingsrat M-V wiederholt seine Forderung, das Land möge sich beim Bund für eine schnelle und unbürokratische Aufnahme aller Ortskräfte der Bundeswehr und weiterer deutscher Institutionen und ihrer Familien einsetzen, einschließlich der über Subunternehmen eingesetzten Ortskräfte, auch wenn ihre Tätigkeit länger zurückliegt.

[1] https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Presse/PI/2021/210817_vorbereitung_landesaufnahmeprogramm