Ausländerbehörden in Mecklenburg-Vorpommern helfen „freiwillig“ nach Syrien –
Wie großzügig!

Pressemitteilung Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, die Ausländerbehörde Schwerin und das Migrationsamt Rostock haben an syrische Staatsangehörige ein Schreiben verschickt, in dem sie ihnen Unterstützung bei der „freiwilligen“ Rückkehr in ihr krisengebeuteltes Heimatland anbieten. Dass es sich dabei überwiegend um Menschen handelt, Ausländerbehörden in Mecklenburg-Vorpommern helfen „freiwillig“ nach Syrien –
Wie großzügig!
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Keine Zusammenarbeit mit Diktator und Kriegsverbrecher Assad! Keine Abschiebungen nach Syrien!

Am 15. März 2021 jährt sich zum zehnten Mal der Beginn der Aufstände in Syrien gegen Machthaber Bashar al-Assad. Was mit dem Wunsch nach mehr Freiheit und Demokratie begann, ist zu einem der verheerendsten Kriege der jüngsten Zeit geworden. Mit Keine Zusammenarbeit mit Diktator und Kriegsverbrecher Assad! Keine Abschiebungen nach Syrien! weiterlesen

Terroranschlag verhindert

Am Tag nach der Festnahme eines unter Terrorverdacht stehenden jungen Syrers in Schwerin überwiegen Erleichterung und Dank an die Ermittlungsbehörden. Der Flüchtlingsrat aber mahnt Änderungen an, um der Radikalisierung junger Männer besser begegnen zu können. – Quelle: https://www.svz.de/18211836 ©2017 Hier Terroranschlag verhindert weiterlesen

Wir wiederholen uns: Informationen zur Passpflicht

Landesweit gibt es seit Monaten sehr viele Klagen über das Verfahren bei der Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln und die Ausstellung entsprechender Papiere im Zusammenhang mit der Aufforderung Pässe zu beschaffen. Täglich haben wir mindestens eine Anfrage oder Beschwerde zu Wir wiederholen uns: Informationen zur Passpflicht weiterlesen

Informationen zur Passpflicht

Landesweit gibt es seit Monaten sehr viele Klagen über das Verfahren bei der Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln und die Ausstellung entsprechender Papiere im Zusammenhang mit der Aufforderung Pässe zu beschaffen. Täglich haben wir mindestens eine Anfrage oder Beschwerde zu Informationen zur Passpflicht weiterlesen

Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Niedersachsen: Fast die Hälfte aller syrischen Asylsuchenden erhielt nur subsidiären Schutz

Wir möchten euch auf die Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Niedersachsen aufmerksam machen: Im Juni 2016 erhielt fast die Hälfte der Asylsuchenden aus Syrien nur sogenannten „Subsidiären Schutz“ – das bedeutet seit 17. März 2016, dass sie ihre Familien nicht nach Deutschland Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Niedersachsen: Fast die Hälfte aller syrischen Asylsuchenden erhielt nur subsidiären Schutz weiterlesen

Einzelfallanhörung

Für ab 1. 1. 2016 eingereiste Flüchtlinge aus Syrien wird wieder eine Einzelfall-Anhörung gemacht, d.h., Flüchtlinge sollten darauf vorbereitet sein, individuelle Verfolgungsgründe darzulegen falls vorhanden.

Webportal zum Familiennachzug für syrische Schutzberechtigte

Ein Webportal zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten ist nun eingerichtet und steht im Internet zur Verfügung. Es ist abrufbar unter: https://familyreunion-syria.diplo.de/ Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch angezeigt und von Schutzberechtigten, Antragstellern des Familiennachzugs zum syrischen Schutzberechtigten sowie Webportal zum Familiennachzug für syrische Schutzberechtigte weiterlesen

Deutsch­land nimmt mehr sy­ri­sche Flücht­lin­ge auf

Mitteilung des Bundesinnenministeriums, 13.06.2014   Die bundesweite Aufnahme wird auf insgesamt 20.000 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge verdoppelt. Darauf einigten sich dich die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrstagung in Bonn. „Deutschland steht zu seiner humanitären Verantwortung. Es ist daher Deutsch­land nimmt mehr sy­ri­sche Flücht­lin­ge auf weiterlesen

Aufnahmeanordnung zum IMK Beschluss

Hier finden Sie die Aufnahmeanordnung für die Aufnahme weiterer 5.000 Personen aus Syrien und Anrainerstaaten. Das Kontingent wird wohl überwiegend aus Vorschlägen der Bundesländer/Ausländerbehörden zusammengestellt werden. Nur 3 % der Aufgenommenen sollen schwerstkranke Personen sein. Hier noch die Begleitregelungen zur Aufnahmeanordnung zum IMK Beschluss weiterlesen