Unfaires Hinhalten von Ausländern

Pressemitteilung, 18.06.2018 Flüchtlingsrat beklagt Trickserei mit überlangen Aufenthaltsverfahren: Das lässt Härtefallkommission zur Farce verkommen. Erneut ist dem Flüchtlingsrat bekannt geworden, dass ein Mensch abgeschoben wurde, der bei der Härtefallkommission des Landes einen Antrag gestellt hatte. Dabei sieht die Härtefallkommissionslandesverordnung – weiterlesen Unfaires Hinhalten von Ausländern

Kontakt zur Härtefallkommission

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Härtefallkommission Frau Marion Schlender, II GHK -persönlich- Alexandrinenstr. 1 19055 Schwerin Tel.: 0385/ 588-12153 oder -12215 Fax: 0385/ 509-12153 oder -12215 ghk@im.mv-regierung.de Mehr Informationen und das Antragsformular der Härtefallkommission sind mehrsprachig weiterlesen Kontakt zur Härtefallkommission

Grundlegende Informationen zur Härtefallkomission des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Zur Vorbereitung von Verfahren nach § 23a AufenthG  in Mecklenburg-Vorpommern ist es sehr wichtig zu prüfen, ob die formalen und formalrechtlichen Bedingungen für die Befassung des Einzelfalles in der Härtefallkommission vorliegen. Einen ersten Überblick zur grundsätzlichen Prüfung dieser Bedingungen ist weiterlesen Grundlegende Informationen zur Härtefallkomission des Landes Mecklenburg-Vorpommern