Mit GEAS beginnt eine neue Ära der Abschottung in Europa

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Mit GEAS beginnt eine neue Ära der Abschottung in Europa

Schwerin, 12. Juni 2026 – Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. kritisiert das heutige Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) als tiefgreifenden Einschnitt in den Flüchtlingsschutz in Europa.

Mit dem Inkrafttreten von GEAS verschiebt sich der Schwerpunkt europäischer Asylpolitik endgültig vom Schutz von Menschen hin zu ihrer Abwehr.

GEAS führt verpflichtende Grenzverfahren ein, weitet beschleunigte Asylverfahren aus und erleichtert die Inhaftierung von Schutzsuchenden. Menschen, die vor Krieg, Verfolgung, Gewalt oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen fliehen, sollen künftig unter Bedingungen Schutz suchen müssen, die rechtsstaatliche Garantien schwächen und den Zugang zu einem fairen Asylverfahren erschweren.

Künftig können auch Familien mit Kindern an den EU-Außengrenzen über längere Zeit in grenznahen Einrichtungen festgehalten werden, während ihre Schutzgesuche in beschleunigten Verfahren geprüft werden. Die Bundesregierung hat die Umsetzung von GEAS zum Anlass genommen, die Möglichkeiten zur Inhaftierung von Schutzsuchenden deutlich über die europäischen Vorgaben hinaus auszuweiten. Davon können künftig auch Kinder und andere besonders schutzbedürftige Menschen betroffen sein.

Gleichzeitig weitet GEAS die Möglichkeiten aus, Schutzsuchende unter Verweis auf sogenannte „sichere Drittstaaten“ zurückzuweisen. So steigt die Gefahr, dass Schutzsuchende in Länder abgeschoben werden, in denen sie keinen wirksamen Schutz vor Verfolgung, Gewalt oder unmenschlicher Behandlung finden.

„Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterscheidet nicht zwischen ‚uns‘ und ‚den anderen‘. GEAS tut aber genau das. Für Menschen auf der Suche nach Schutz gelten künftig andere Maßstäbe. Die Ungleichbehandlung von Schutzsuchenden ist nicht die Folge dieser Reform – sie ist ihr Prinzip“, erklärt Sabine Ziesemer, Co-Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Genfer Flüchtlingskonvention entstanden als Konsequenz aus Krieg, Verfolgung und Entrechtung. Ihr Ausgangspunkt ist nicht die Staatsangehörigkeit, die Herkunft oder der Aufenthaltsstatus eines Menschen, sondern der Mensch selbst. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherung und politischer Polarisierung müssen diese Grundsätze verteidigt werden.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. steht auch künftig an der Seite schutzsuchender Menschen. Unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder politischen Mehrheitsverhältnissen.

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Pressekontakt
Leo Walther
Öffentlichkeitsarbeit & Fundraising
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