Flüchtlingsrat MV für Abschiebestopp nach Afghanistan und für Integrationskurse wegen hoher Bleibeperspektive

Flüchtlingsrat MV für Abschiebestopp nach Afghanistan und für Integrationskurse wegen hoher Bleibeperspektive

Beispielgebende Initiative Schleswig-Holsteins

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Initiative des Kieler Innenministers Stefan Studt, der sich gegenüber Bund und Ländern für einen Afghanistan-Abschiebungsstopp stark macht, und fordert den Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns Caffier auf, diese Initiative zu unterstützen.

Denn Afghanistan ist alles andere als sicher. Vielerorts kommt es zu heftigen Kämpfen, Bombenanschläge sind an der Tagesordnung, Teile des Landes kontrollieren die Taliban. Durch die bewaffneten Konflikte verlieren jedes Jahr Tausende Menschen ihr Leben, ihre Häuser, ihre Lebensgrundlage. Hunderttausende Afghanen befinden sich bereits auf der Flucht – viele davon als Binnenflüchtlinge oder in den direkten Nachbarländern. Afghanische Sicherheitsbehörden sind nicht in der Lage, Schutzbedürftigen Hilfe zu leisten.

„Der aktuelle Bericht des UNHCR vom 22. Dezember über die sicherheitsrelevante Lage in Afghanistan macht eine solche Maßnahme unumgänglich“, bekräftigt Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern.

Der Bericht, der Bund und Ländern vorliegt, dokumentiert, dass sich bewaffnete Konflikte im Jahr 2016 weiter ausgebreitet haben. Laut UNAMA-Bericht wurden „in der ersten Jahreshälfte 2016 1.601 zivile Tote und 3.565 verletzte Zivilpersonen“ dokumentiert, „dies stellt einen Anstieg um weitere 4 Prozent gegenüber der absoluten Zahl von Opfern im Verhältnis“ zum Vergleichsvorjahreszeitraum dar.

„Unter Bezugnahme auf die Auslegung des Begriffs des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts durch den Europäischen Gerichtshof in der Entscheidung Diakité“ hält UNHCR „das gesamte Staatsgebiet Afghanistan von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des Art. 15 c der EU-Qualifikationsrichtlinie“ für betroffen. Infolge dieser Einschätzung und konsequenter Umsetzung der EU-Qualifikationsrichtlinie wäre den Betroffenen im Asylverfahren subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AsylG zu gewähren. Eine Rückführung in Sicherheit und Würde dürfte somit kaum möglich sein. In diesem Sinne sieht der UNHCR bei negativen Asylentscheidungen Anlass zur erneuten Ermittlung des Schutzbedarfes auf Grundlage der veränderten Faktenlage.

Der Flüchtlingsrat begrüßt die Initiative für einen bundesweiten Abschiebungsstopp. Gemäß der auf Betreiben des Bundes erst jüngst novellierten Gesetzeslage ist eine solche Maßnahme zunächst allerdings nur für 3 Monate möglich.

Der Flüchtlingsrat appelliert daher dringend an den Bundesinnenminister und das ihm unterstellte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen und die Asylanerkennungspraxis der tatsächlichen Gefährdungs- und Verfolgungslage in Afghanistan anzupassen. Asylanträge werden in zu großer Zahl negativ beschieden. Die Schutzquote des BAMF lag im November 2016 bei lediglich 55,5%.

Der Flüchtlingsrat fordert darüber hinaus den afghanischen Flüchtlingen regelmäßig eine sichere Bleibeperspektive zuzusprechen und für alle von Anfang an Sprach- und Integrationsförderung zugänglich zu machen. Bis dato gilt für afghanische Flüchtlinge, dass sie bis zur rechtskräftigen Anerkennung keinen Anspruch auf Integrationskursteilnahme haben.

Bei Geflüchteten aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von über 50% wird andererseits von „hoher Bleibeperspektive“ gesprochen. Die betroffenen Menschen können deswegen bereits während des Asylverfahrens an Integrationskursen teilnehmen. Das gilt derzeit für Menschen aus Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia. Der Flüchtlingsrat fordert den Bundesinnenminister und das ihm unterstellte BAMF deswegen auf, dieser Liste auch Afghanistan hinzuzufügen.

 

Hintergrund:

Konsultationsschreiben Schleswig-Holstein: Konsultationsschreiben AFG 10-01-2017