Warum der geplante Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine problematisch ist

Die Bundesregierung plant, Geflüchtete aus der Ukraine, denen ab dem 01.04.2025 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wird, künftig dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuzuordnen. Damit würden sie aus dem regulären Sozialleistungssystem (SGB II/SGB XII) in ein abgesenktes Leistungssystem wechseln. Wir Warum der geplante Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine problematisch ist weiterlesen

Minusrunde für Bezieher*innen von Grundleistungen nach AsylbLG ist rechtswidrig

Bezieher*innen von sogenannten Grundleistungen nach §§3, 3a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sollen nach dem Willen der Bundesregierung im Jahr 2025 eine Minusrunde hinnehmen. Beziehende von Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommen in der Regelbedarfsstufe 1 in einer Nullrunde 563 €, Geflüchtete dagegen 441 €.Dazu Minusrunde für Bezieher*innen von Grundleistungen nach AsylbLG ist rechtswidrig weiterlesen

Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Seit dem 21.08.2019 und seit dem 01.09.2019 sind Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft getreten, die in der Mehrzahl Verschlechterungen mit sich gebracht haben. Drei Verbesserungen hat es gegeben: Die Schließung der so genannten BAFöG-Lücke, die Setzung von Freibeträgen bei freiwilliger Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) weiterlesen