Warum der geplante Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine problematisch ist
Die Bundesregierung plant, Geflüchtete aus der Ukraine, denen ab dem 01.04.2025 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wird, künftig dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuzuordnen. Damit würden sie aus dem regulären Sozialleistungssystem (SGB II/SGB XII) in ein abgesenktes Leistungssystem wechseln. Wir Warum der geplante Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine problematisch ist weiterlesen
