Zu dieser Meldung gibt es inzwischen einige Neuerungen, die im Anschluss an die Meldung erläutert werden. Die grundsätzliche Kritik am Ende von Integrationsprojekten
(z.B. das Aus von Sprachcafés) bleibt aber bestehen.
Schwerin (epd). Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern kritisiert, dass zum Jahresende etliche Integrationsangebote für Flüchtlinge aus finanziellen Gründen schließen werden. Hauptgrund sei, dass das Land die Pro-Kopf-Förderung von 100 Euro je Neuzugewandertem eingestellt habe, teilte der Flüchtlingsrat am Dienstag auf epd-Anfrage in Schwerin mit. „Die Förderung läuft sang- und klanglos aus“, sagte die Flüchtlingsratsvorsitzende Ulrike Seemann-Katz.
Landesweit würden Projekte wie Müttertreffs, Nachhilfeprojekte, Sprachcafés, Behördenbegleitung, Aktivitäten von Sport-, Kultur- und Freizeitvereinen und vieles andere mehr zum Jahresende ersatzlos wegfallen. Das hauptamtliche Personal, das Ehrenamtliche begleitet, werde in andere Bundesländer abwandern. So werde Mecklenburg-Vorpommern weiter an Knowhow verlieren.
Zwar bleibe der Integrationsfonds des Landes für 2020 in gleicher Höhe wie 2019 bestehen, mit dem über das Landesamt für Gesundheit und Soziales ebenfalls Integrationsmaßnahmen gefördert werden können. Doch nennenswert Neues könne nur hinzukommen, wenn größere Verbände für 2020 ihre Anträge zurückziehen würden. Das sei nicht zu erwarten. Kleinere Initiativen hätten für die Antragstellung, Rechenschaftslegung und Abrechnung beim Landesamt erfahrungsgemäß ohnehin kaum Kapazitäten und Erfahrung.
„Die Kürzungen sind in den Haushaltsplänen der Vereine und Verbände real, die Beschäftigten werden entlassen werden, wenn die jeweiligen Träger nicht Ersatz für die Förderung finden, was allerdings langfristig hätte angegangen werden müssen“, sagte Seemann-Katz. Sie sei erschüttert, wie derzeit mit dem Thema Integration umgegangen werde. Allenthalben lösten sich in den Behörden Integrationsteams auf, würden Integrationslotsen entlassen, werde das Thema für beendet oder nicht mehr vorrangig erklärt. Die Integration habe sich jedoch nicht erledigt. Zuwanderung sei ein Dauerphänomen. Integration sei entsprechend eine Daueraufgabe.
Das Schweriner Sozialministerium teilte auf Anfrage mit, es sei in dem ländlich geprägten MV wichtig, Vielfalt im Alltag zu erfahren und als gestaltbar zu erleben. Dialog, Begegnung, der Austausch der Perspektiven zwischen Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte sowie Angebote der interkulturellen Bildung trügen dazu bei. Das Land unterstütze solche Vorhaben weiterhin aus dem Integrationsfonds. „Ich freue mich, dass wir trotz der deutlich gesunkenen Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags am 11. Dezember auch in den Jahren 2020/2021 weiterhin Fördermittel in Höhe von einer Million Euro aus dem Integrationsfonds bereitstellen können“, sagte Integrationsministerin Stefanie Drese (SPD).
Die Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke, die den Ländern vom Bund in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich in Höhe von zwei Milliarden Euro gewährt wurde (Landesanteil MV jährlich: 38,2 Millionen Euro), beträgt laut Schweriner Sozialministerium im Jahr 2020 noch 700 Millionen Euro (35 Prozent) und in 2021 nur noch 500 Millionen Euro (25 Prozent). Das bedeute, dass MV vom Bund in 2020 noch etwa 13,2 Millionen Euro und in 2021 noch 9,55 Millionen Euro daraus zufließen werden, hieß es.
Kürzungen bei Projektförderungen könne es bei Projekten geben, die von den Städten und Kommunen aus der bisherigen 100-Euro-Pauschale in Zuständigkeit des Schweriner Innenministeriums gefördert worden sind, so das Sozialministerium. Diese Pauschale werde es aufgrund der erheblichen Kürzungen des Bundes ab 2020 im entsprechend geminderten Umfang geben. Von den massiv sinkenden Bundesmitteln seien aber alle Länder betroffen.
Anmerkung des Flüchtlingsrat M-V: Kürzungen bei Projektförderungen wird es bei Projekten geben, die von den Städten und Kommunen aus der bisherigen 100-Euro-Pauschale in Zuständigkeit des Schweriner Innenministeriums gefördert worden sind. Diese Pauschale wird es aufgrund der erheblichen Kürzungen des Bundes ab 2020 im entsprechend erheblich geminderten Umfang auf 40 Euro in 2020 bzw. 30 Euro in 2021 geben. Weil alle Länder betroffen sind, steuern manche Länder entgegen. Sie haben ihre Landesmittel für Integration erhöht.