Flüchtlingsrat MV kritisiert Abschiebung nach Afghanistan heftig

Pressemitteilung

Gegen die gestern erfolgte Abschiebung aus Mecklenburg-Vorpommern nach Afghanistan erklärt der Flüchtlingsrat MV e.V.:

Afghanistan ist nicht sicher – jeder Mensch, der dorthin abgeschoben wird, ist potenziell mit dem Tode bedroht. Es wird seitens der abschiebenden Länder bzw. Behörden immer wieder erklärt, es handle sich „nur“ um junge Männer. Zuweilen ist von Straftätern die Rede.

Der gestern aus Rostock Abgeschobene war ein junger Mann, der gearbeitet hat.

Unabhängig davon, um wen es sich handelt, es ist moralisch verwerflich, den Tod eines Menschen in Kauf zu nehmen. Schleswig-Holstein hat folgerichtig offiziell einen Abschiebestopp nach Aufenthaltsgesetz erklärt, andere Länder beziehen sich in jedem Einzelfall auf die Stellungnahme des UNHCR und schieben ebenfalls nicht ab.

„Wir müssen aufhören, junge Männer an die Taliban zu verfüttern. Jeder Mensch, den wir zusätzlich in das Arbeitslosenheer und die Obdachlosigkeit nach Kabul schicken, destabilisiert Afghanistan zusätzlich. Zigtausende Binnenflüchtlinge in Afghanistan, Obdachlosigkeit in den Städten und verheerende wirtschaftliche Lage der Menschen tragen nicht zu deren Sicherheit bei. Im Gegenteil: Jeder Mensch, der zusätzlich in diese Verhältnisse kommt, verschärft die Lage. Fluchtursachenbekämpfung geht anders.“, meint Ulrike Seemann-Katz, die Vorsitzende dazu.

In Afghanistan kann von Sicherheit keine Rede sein: Vielerorts kommt es zu heftigen Kämpfen, Bombenanschläge sind an der Tagesordnung, Teile des Landes kontrollieren die Taliban. Durch die bewaffneten Konflikte verlieren jedes Jahr Tausende Menschen ihr Leben, ihre Häuser, ihre Lebensgrundlage. Hunderttausende Afghanen befinden sich bereits auf der Flucht – viele davon als Binnenflüchtlinge oder in den direkten Nachbarländern. Afghanische Sicherheitsbehörden sind nicht in der Lage, Schutzbedürftige Hilfe zu leisten.

Die aktuelle Lageeinschätzung des UNHCR vom Dezember 2016 ist eindeutig: Das UNHCR stellt in seinem Bericht fest, dass das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem »innerstaatlichen bewaffneten Konflikt« im Sinne des europäischen Flüchtlingsrechtes betroffen sei. Aufgrund der sich ständig ändernden Sicherheitslage könne man gar nicht zwischen sicheren und unsicheren Regionen in dem Bürgerkriegsland entscheiden.

Hintergrund:

Erkenntnisquellen zur Sicherheitslage in Afghanistan

Bild: Der Königspalast in Kabul sollte einst das Parlament beherbergen. Holger Frommert / pixelio