Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg – Vorpommern hat in seiner Pressemitteilung vom 29.05.2024, Nummer 121/2024, eine Zwischenbilanz über die bisher im Jahr 2024 erfolgten Abschiebungen gezogen. O-Ton: MV sei schon jetzt bei den Abschiebungen „erfolgreicher“ als im Jahr 2023, weil mehr Menschen abgeschoben werden konnten.
Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. kann weder die „Erfolgsmeldung“ noch die Dankesbekundungen gegenüber den Ausländerbehörden nachvollziehen.
Die Pressemitteilung verzichtet auf jegliche Informationen, welche Personengruppen abgeschoben worden sind. Politiker*innen und Behörden suggerieren gerne, dass vorrangig Straftäter*innen und Gefährder*innen abgeschoben werden, was auch von einem Großteil der Bevölkerung unterstützt wird.
Die fehlenden Informationen lassen vermuten und das zeigt auch unsere Erfahrung, dass Abschiebungen vor allem Familien mit Kindern, Menschen in Arbeit und Ausbildung, Menschen mit psychischen oder körperlichen Erkrankungen, Schwangere und ältere Personen treffen. Der Grund liegt auf der Hand: die Personen sind in ihren Arbeitsstätten, Lernorten und Wohnungen für die Behörden greifbar. So können schnelle „Erfolge“ produziert und proklamiert werden.
Auch zeigen unsere Erfahrungen, dass bei vielen Personen, die kurz vor der Möglichkeit der Erteilung eines Aufenthaltstitels stehen, die Ausländerbehörde Abschiebemaßnahmen einleiten, um gesetzlich honorierte Integrationserfolge zu verhindern.
Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrats erklärt: „Hinter jeder Abschiebung steht ein Mensch. Ihn nicht integrieren zu können, ist ein Misserfolg. Zu feiern, ihn „losgeworden zu sein“, ist inhuman.“
Wir fordern die Landesregierung auf, ihre Spielräume zu nutzen, dass bei Menschen, die kurz vor der Erteilung eines möglichen Aufenthaltstitels stehen, von Abschiebemaßnahmen Abstand genommen wird. Bei besonders schutzbedürftigen Personengruppen, wie zum Beispiel Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen, psychisch erkrankten Menschen, müssen gesetzliche Spielräume genutzt werden, um ihnen einen Aufenthalt zu ermöglichen.