„Chancen-Aufenthalt“ wird im Vorgriff möglich – Flüchtlingsrat begrüßt Landtagsbeschluss

Pressemitteilung

07.04.2022

„Chancen-Aufenthalt“ wird im Vorgriff möglich – Flüchtlingsrat begrüßt Landtagsbeschluss

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. begrüßt den heutigen Landtagsbeschluss zum Erlass einer Vorgriffsregelung für den vom Bund geplanten „Chancen-Aufenthalt ausdrücklich.

Zum beschlossenen Antragstext: https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/52330/chancen_aufenthaltsrecht_fuer_gefluechtete_in_mecklenburg_vorpommern_ermoeglichen.pdf

Diese Regelung ist sowohl im Interesse der Unternehmen, bei denen Geduldete beschäftigt sind, als auch wegen der Minimierung des Behördenaufwands gut für die aktuell völlig überlasteten Ausländerbehörden. Sie dürfen dann die Bearbeitung für bestimmte Fälle der Ausreisepflicht rückpriorisieren, also „liegenlassen“.

Das im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung geplante ,,Chancen-Aufenthaltsrecht‘‘ soll langjährig in Deutschland geduldeten Menschen eine Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht geben. So sollen „Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, […] eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis gemäß §§ 25 a und b AufenthG)“. Das entsprechende Gesetz soll „im Laufe des Jahres“ kommen.

Solange dazu aber keine Gesetzesänderung beschlossen wurde, gilt rechtlich alles wie gehabt und Geduldete bleiben ausreisepflichtig und werden auch, wenn es möglich ist, abgeschoben. „Immer wieder rufen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei uns an und fragen, was sie tun können, damit ihre guten Mitarbeitenden doch noch bleiben können. Manchmal können wir weiterhelfen, oft aber eben auch nicht. Die Unsicherheit betrifft hier also nicht nur die Geflüchteten selbst. Der Duldungsstatus, also die eigentlich vorhandene Ausreisepflicht, verunsichert auch die Unternehmen, die angesichts der aktuell gleichzeitig vorhandenen Krisen mehr Stabilität brauchen“, erklärt Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrats. „Der heutige Landtagsbeschluss vereinfacht vieles und freut uns sehr.“