Keine Abschiebungen in das Erdbebengebiet!

Pressemitteilung

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern fordert das Land auf, nicht in die Osttürkei abzuschieben.

Während Menschen aus den Erdbebengebieten eine erleichterte Einreise ermöglicht werden soll, schiebt das Land weiter in die Türkei ab. Das trifft auch Menschen aus den Erdbebengebieten.

In diesen Gebieten sind nicht nur zehntausende Menschen gestorben und verletzt. Hier gibt es derzeit ein völlig überlastetes Gesundheitswesen. Allgemein ist die öffentliche Infrastruktur dort wie auch die Organisation von Gemeinwesen zusammengebrochen, überlastet und überfordert.

Kommunikationssysteme sind weitgehend unterbrochen und zehntausende Häuser sind zerstört. Hunderttausende Menschen sind obdachlos. Regional ist die Wasserversorgung gestört. Durch massive Schäden an Kanalisation und Trinkwasserleitungen wurde Trinkwasser mit Abwasserkeimen vermischt. Vor dem Ausbruch von Seuchen wird gewarnt; es gibt bereits erste Verdachtsfälle.

„Was das Gebiet jetzt braucht ist der Aufbau einer geordneten Infrastruktur: mit sicheren Unterkünften, Versorgung mit fließendem Wasser, Hygiene und Müllentsorgung, nicht weitere obdachlose Menschen. Denn egal, wohin in der Türkei derzeit aus dem Erdbebengebiet stammende Menschen abgeschoben werden: Sie werden in der Obdachlosigkeit landen.“, so Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern.

In der Abschiebehaft in Glückstadt sitzt zurzeit u.a. ein kurdischer Mann aus Mecklenburg-Vorpommern, der seit 5 Jahren in Deutschland lebte, aber ausreisepflichtig war. Er soll in die Türkei in die Nähe von Şanlıurfa (Sanliurfa) abgeschoben werden. Immer noch bebt die Erde dort nach: „In den letzten 24 Stunden gab es in Sanliurfa 5 Erdbeben der Stärke von 4.0 oder höher, 18 Beben der Stärke von 3.0-3.9 und 85 Beben der Stärke von 2.0-2.9. Außerdem wurden 54 Beben kleiner als 2.0 registriert, die Menschen normalerweise nicht spüren können.“ (Quelle: https://www.volcanodiscovery.com/de/ort/5187/erdbeben/sanliurfa.html)

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern fordert grundsätzlich, in solchen das Erdbebengebiet betreffenden Fällen umgehend die Abschiebehaft zu beenden bzw. künftig Inhaftierungen zu vermeiden sowie das Chancenaufenthaltsrecht oder weitere Bleiberechtsmöglichkeiten zu prüfen.