Familie darf bleiben

Die SVZ berichtete am 23. März 2021, 13:33 Uhr (Anja Bölck):

Bad Kleinen | Jippie ja jeh! Es ist vorbei. Das Bangen hat ein Ende. Wir dürfen bleiben! Wie die Kinder hüpfen Marianna, Dmytro und Daria durch ihre winzige Wohnung. Freudentränen in den Augen. Gerade eben hat das Handy geklingelt. Am anderen Ende der Leitung war die SVZ. „Wir haben eben eine Mail aus dem Innenministerium erhalten“, so die Redakteurin. „Darin steht, dass das Ministerium dem Ersuchen der Härtefallkommission stattgegeben und die Erteilung eines Aufenthaltstitels angeordnet hat. Das bedeutet, ihre Familie wird nicht abgeschoben.“

Der ganze Artikel: Familie-Rakhaiev-aus-Bad-Kleinen-kann-in-Deutschland-bleiben-id31696332.html

Unser Kommentar:

Es ist falsch, dass

  • die Familie ein Härtefallverfahren beantragen musste. Aus unserer Sicht ist der Titel wegen guter Integration (nach dem Abschnitt 5 AufenthG) zu erteilen gewesen. Für diesen Abschnitt gibt es keine richtigen Visa!
  • es landesweit viele weitere dieser Fälle gibt, die trotz guter Integration ausreisen sollen.

Wir fordern das Innnenministerium auf, diesbezüglich klarstellende Anwendungshinweise für die Erteilung der §§ 25a und 25 b AufenthG zu erlassen.