Bundesweiter Fachaustausch zur Praxis der Abschiebungshaft in Hannover – Abschiebungshaft oft rechtswidrig

Expert*innen aus elf Bundesländern sind am 30./31.05.2017 auf Einladung des Flüchtlingsrats Niedersachsen e.V. zu einem bundesweiten Fachaustausch zu Fragen der Abschiebungshaft zusammengekommen. Der Flüchtlingsrat M-V e.V hat mit zwei Personen teilgenommen. Die Fachtagung in Hannover stand im Kontext sich aktuell weiter verschärfender Bundesgesetze, die auch den Bereich der Abschiebungshaft betreffen.

„Die Praxis der Abschiebungshaft tritt die Menschenrechte von Geflüchteten in Deutschland leider viel zu oft mit Füßen. Die Rechtsprechung zeigt allerdings, dass viele Entscheidungen schlicht rechtswidrig sind und keinen Bestand haben können“, so Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent für den Bereich Abschiebungshaft beim Flüchtlingsrat Niedersachsen. „Die zuständigen Stellen prüfen zum Beispiel mildere Mittel, etwa Meldeauflagen oder die Hinterlegung einer Kaution, regelmäßig nicht, entgegen gesetzlicher Vorgaben.“

Eine fortdauernde Erhebung des Abschiebungshaftexperten Rechtsanwalt Peter Fahlbusch zeigt, dass in den vergangenen 15 Jahren rund 50 % seiner Mandant*innen rechtswidrig inhaftiert wurden. Die Expert_innen der Fachtagung fordern, dass allen Abschiebungshaftgefangenen ausnahmslos ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt wird, wie es in der Untersuchungshaft die Regel ist.

Inhalt der Tagung waren neben praktischen Fragen der Abschiebungshaft und des -vollzugs auch die aktuelle Rechtsprechung und Rechtspraxis. Die Umsetzung der bundesgesetzlich vorgesehenen Abschiebungshaft in den Bundesländern erfolgt höchst unterschiedlich.

Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigene Abschiebehafteinrichtung, arbeitet aber mit Brandenburg zusammen und schickt „seine“ Häftlinge nach Eisenhüttenstadt. Aufgrund der Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre ist mit einer steigenden Zahl von Abschiebehäftlingen auch aus M-V zu rechnen.