Abschiebung vom 26. August 2020: nicht zu vereinbaren mit rechtsstaatlichen Grundsätzen

Flüchtlingsrat fordert weiterhin Aufklärung wegen Rechtsverstößen und Körperverletzungen

Update: Seit heute, 01.10.2020, liegt uns eine Stellungnahme des Innenministerium M-V vor, die Abschiebung sei rechtmäßig gewesen, die Verletzungen seien selbstzugefügt, bestimmte Aussagen seien nicht gemacht worden, das Betreten der Wohnung sei rechtmäßig und die Wegnahme der Mobiltelefone sei übliche Praxis. Wir haben die Rechtslage  abgeprüft und die gegeneinanderstehenden Aussagen abgewogen.

Insbesondere die Aussage, es seien im Vorfeld keine Testungen wegen Corona erfolgt, gibt uns Rätsel auf, weil uns inzwischen Fotos  von medizinischen Zertifikaten (Covid-19) vorliegen. Auch sind zu einzelnen weiteren Aussagen Nachfragen entstanden.

Wir haben unsere Nachfragen an das Innenministerium abgesendet.

 

Nur einem glücklichen Zufall hat eine Ukrainerin zu verdanken, dass sie per richterlicher Anordnung am Mittwochmorgen aus dem Abschiebe-Flieger am Leipziger Flughafen geholt werden konnte.

Die Abschiebung, die um 09:30 Uhr von Leipzig aus stattfinden sollte, begann für sie gegen 01:00 Uhr nachts in Stralsund. Ihr Ehemann, deutscher Staatsangehöriger, informierte die Rechtsanwältin in den frühen Morgenstunden, man habe seine Frau abgeholt. Die Frau habe eigentlich Anspruch auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels gehabt. Eine Eilantragstellung beim Verwaltungsgericht Greifswald sei um 08:23 gestellt worden. Zu diesem Zeitpunkt sei aber kein Richter im Haus gewesen. Um 09:24 Uhr habe sich der Richter gemeldet und festgestellt, dass die Abschiebung nicht rechtmäßig sei, habe das aber nicht mehr verschriftlichen können. Ein Telefonat mit der Bundespolizei habe dazu geführt, dass die Frau buchstäblich in allerletzter Minute aus dem Flugzeug geholt wurde. Da sei es 09:35 Uhr gewesen. Die Frau habe massive Verletzungen aufgewiesen. Die Anwältin bewege sie zu einer Anzeige.

Die danach bis heute erfolgten Berichte dieser Frau und anderer ebenfalls in der Maschine untergebrachten Menschen geben ein Bild von Rechtsverstößen und Gewalt.

Unabhängig von der Frage, ob Menschen ausreisepflichtig sind und grundsätzlich Abschiebungen vorgenommen werden sollten, gilt für sie das gleiche Recht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19,4 GG), auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 GG), auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG).

Der Flüchtlingsrat fordert vollständige Aufklärung der Vorgänge dieser Abschiebung und grundsätzlich Rückkehr zu rechtsstaatlichen Grundsätzen. Die Abzuschiebenden müssen das Recht haben, ihren Anwalt zu kontaktieren.

Allen Abzuschiebenden wurden die Handys mit der Zusicherung abgenommen, sie dürften dann am Flughafen wieder telefonieren. Tatsächlich hätten sie am Flughafen nur eine Nummer heraussuchen dürfen und nur mit dem Diensttelefon eines Vollzugsbeamten eine einzige Person anrufen dürfen. Ihr eigenes Handy hätten sie nicht nutzen dürfen. Dass dabei als erstes nahe Angehörige informiert werden, sollte auch den beteiligten Behörden klar sein. Wer aber nicht seinen Anwalt oder eine Vertrauensperson informieren kann, hat keinen effektiven Zugang zu Rechtsschutz.

Die gesetzlich geregelte Nichtankündigung von Abschiebungen verschärft das Problem, insbesondere wenn Abschiebeflüge in den frühen Morgenstunden erfolgen sollen. Im oben geschilderten Fall war es reines Glück der Betroffenen, dass sie einen deutschen Ehemann und eine engagierte Anwältin hatte. Wäre der Richter 5 Minuten später ins Gericht gekommen, wäre sie abgeschoben worden.

Nach Informationen des Flüchtlingsrats handelte es sich um eine landesweite Sammelabschiebung

 Im Einzelnen wurde desweiteren von weiteren Abgeschobenen berichtet:

In Stralsund habe eine Frau mit Kind in der Gemeinschaftsunterkunft sich mit Rasierklingen die Pulsadern aufgeschnitten. Sie sei im Beisein des Kindes fixiert worden. In einem Krankenwagen seien die Wunden ohne Betäubung getackert worden. Dabei sei sie die ganze Zeit mit Handschellen gefesselt gewesen. Die anhängenden Fotos wurden uns mit Erlaubnis zur Veröffentlichung über die Rechtsanwältin zugestellt.

 

Im Abschiebeflieger soll die Frau anschließend von ihrem Kind getrennt mit einem speziellen Gurt fixiert worden sein. Das Kind habe ganz hinten allein gesessen. Am Flieger sei die Frau überdies gezwungen worden, sich komplett zu entkleiden. Man habe in jede Körperöffnung gesehen. Der Bitte, das doch bitte nur von weiblichen Vollzugsbeamten vornehmen zu lassen, sei man nicht nachgekommen. Es seien an dieser Behandlung auch Männer beteiligt gewesen.

In Ribnitz-Damgarten seien vier Menschen in Schutzmontur in den Bus gekommen. Einer der Männer habe gerufen, er habe TBC und sei positiv auf Corona getestet. Er sei mit massiver Gewalt niedergedrückt worden. Es habe ein Handgemenge gegeben; „überall sei Blut gewesen“.

Die Frage anderer Menschen im Bus, warum Corona-Infizierte im gleichen Bus gefahren würden, seien beantwortet worden: „Sie glauben doch nicht, dass wir für Sie extra ein zweites Fahrzeug einsetzen. Das wäre zu teuer.“

Andere hätten Angst gehabt sich zu bewegen, weil sie den Eindruck gehabt hätten, jede Regung führe zu Übergriffen.

Die o.g. Mandantin der Rechtsanwältin, die den Flüchtlingsrat über diese Vorgänge informierte, sei bei der Abholung ohne Unterwäsche im Nachthemd in Handschellen zum Polizeibus geführt worden. „Alle Nachbarn haben mich nackt gesehen, weil das Hemd hochgerutscht ist“, soll sie berichtet haben.

Abzuschiebende erklärten, sie seien davon aufgewacht, dass Polizei nach unberechtigtem Betreten ihrer Wohnung an ihrem Bett stand. Es habe keine richterliche Anordnung vorgelegen.