Landkreis Nordwestmecklenburg versucht, ehemalige Mitarbeitende der Haffburg einzuschüchtern

Pressemitteilung

Schwerin, 18.09.2025. Die Ereignisse rund um das Sanktionssystem in der Gemeinschaftsunterkunft „Haffburg“ in Nordwestmecklenburg werden um ein weiteres Kapitel erweitert: Nachdem der Landkreis zunächst mit Einschüchterungs-versuchen gegen den Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern als zivilgesellschaft-liche Organisation auffiel, geraten nun auch Einzelpersonen ins Visier.

Trotz der Ankündigung, das Sanktionssystem vorläufig auszusetzen und die erhobenen Vorwürfe aufzuarbeiten, verschickt der Landrat Tino Schomann Schreiben an ehemalige Mitarbeitende der Unterkunft – offenbar mit dem Ziel, sie zum Schweigen zu bringen.

In gelben Umschlägen mit der Aufschrift „Strafanzeigen“ werden die Empfänger*innen auf eine angebliche übervertragliche Verschwiegenheitspflicht hingewiesen. Sie werden aufgefordert, über ihre frühere Tätigkeit in der Gemeinschaftsunterkunft Haffburg und die dortigen Zustände Stillschweigen zu bewahren. Gleichzeitig stellt der Landkreis rechtliche Schritte in Aussicht, sollten Informationen weitergegeben werden. Dem Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern liegt ein solches Schreiben vor.

Nach unseren Informationen haben die betreffenden Personen ihre Tätigkeit in der Haffburg unter anderem deshalb beendet, weil sie den Umgang des Landkreises sowohl mit den Bewohnenden als auch mit dem Personal nicht länger mittragen konnten.

Statt den Dialog mit ehemaligen Beschäftigten zu suchen, um Missstände aufzuklären und die Situation in der Unterkunft zu verbessern, setzt der Landkreis offenbar auf Einschüchterung und rechtliche Drohkulissen.

Pressekontakt
Irene Menke
Leitung Öffentlichkeitsarbeit & Fundraising
kommunikation@fluechtlingsrat-mv.de

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