Gutachten sieht schwere Mängel in Wismarer Unterkunft „Haffburg“ – Flüchtlingsrat fordert Konsequenzen von Landkreis und Land

Pressemitteilung

Schwerin, den 10.03.2026Ein aktuelles Fachgutachten von Prof.in Dr. Christine Krüger (Hochschule Neubrandenburg) zur kommunal betriebenen Gemeinschaftsunterkunft „Haffburg“ in Wismar (Landkreis Nordwestmecklenburg) kommt zu alarmierenden Ergebnissen. Es benennt erhebliche strukturelle Defizite in der sozialen Betreuung, fehlende Kinder- und Gewaltschutzkonzepte sowie unverhältnismäßige und teilweise rechtswidrige Sanktionsmaßnahmen.

Als Träger und Betreiber der Unterkunft steht der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg, Tino Schomann, in der Verantwortung. Das Gutachten legt nahe, dass grundlegende Standards der Sozialen Arbeit sowie Schutzpflichten gegenüber besonders vulnerablen Menschen über längere Zeit nicht eingehalten wurden. Es wirft zudem schwerwiegende Fragen nach der Aufsicht und dem Umgang mit Hinweisen auf Missstände auf.

Der Fall macht zugleich ein grundsätzliches Problem sichtbar. Wenn Mindeststandards der Sozialen Arbeit, Schutzstandards, Beschwerdemöglichkeiten und Kontrollmechanismen nicht verbindlich geregelt sind, können solche Missstände entstehen und über Jahre bestehen bleiben. Dafür trägt auch das Land Mecklenburg-Vorpommern Verantwortung.

„Das sind keine Einzelfälle, sondern ein strukturelles Versagen. Die Haffburg ist ein mahnendes Beispiel dafür, was passiert, wenn verbindliche Standards fehlen und Kontrollen ausbleiben“, erklärt Sabine Ziesemer, Co-Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Defizite im Landesrecht sind mitursächlich für die entstandenen Zustände. Die Gemeinschaftsunterkunftsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GUVO M-V) verpflichtet bislang weder zur Einführung verbindlicher Gewalt- und Kinderschutzkonzepte noch legt sie eine Mindestanzahl qualifizierter Sozialarbeiter*innen pro Bewohner*in fest. Auch unabhängige und anonyme Beschwerdestrukturen sind nicht vorgeschrieben.

Diese Schutzlücken erhöhen das Risiko von Machtmissbrauch und erschweren eine wirksame Kontrolle von Gemeinschaftsunterkünften.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern fordert daher eine grundlegende Reform der GUVO M-V. Notwendig sind insbesondere: verbindliche Personalschlüssel mit qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften, verpflichtende Gewalt- und Kinderschutzkonzepte, ein unabhängiges, niedrigschwelliges und anonymes Beschwerdesystem sowie Aufsichts- und Kontrollmechanismen.

Das Gutachten finden Sie hier.


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