Pressemitteilung, 15.01.2013
Abschiebungen besonders schutzbedürftiger Menschen aus den Balkanstaaten bis 31.03.2013 ausgesetzt
Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bremen und jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern haben einen Winterabschiebestopp für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge erlassen.
Ulrike Seemann-Katz (Vorsitzende des Flüchtlingsrates MV) begrüßt die Entscheidung des Innenministeriums MV: „Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern freut sich über die längst fällige Regelung, von Abschiebungen in Balkanstaaten in den Wintermonaten bis zum 31.03.2013 abzusehen und stimmt mit dem Innenministerium überein, dass Rückführungen zu humanitären Härten führen können.
In Serbien, Mazedonien und im Kosovo sind Roma, Ashkali und Ägypter rassistischer Diskriminierung ausgesetzt, vor der die Staaten sie nicht wirksam schützen. Die extreme Diskriminierung führt dazu, dass viele Betroffene in kaum beheizbaren Behelfssiedlungen leben müssen oder sich in Obdachlosigkeit befinden. Im Winter verschärft sich ihre Lebenssituation dramatisch.
Familien mit minderjährigen Kindern, Frauen und alte Menschen sowie kranke, schwangere und pflegebedürftige Personen zählen laut Regelung zu den besonders schutzbedürftigen Personen und sollen deshalb nicht in die Balkanstaaten zurückgeführt werden.
Für die Entscheidung, ob ein Flüchtling als besonders schutzbedürftig eingeordnet wird, ist darüber hinaus von Bedeutung, wie der Winter verläuft und in welche Wohnraumsituation die Flüchtlinge zurückkehren müßten. Die Einschätzung der jeweiligen Situation obliegt den einzelnen Ausländerbehörden. „An dieser Stelle sollte es eine einheitliche Regelung geben, so dass die Chancen für alle Flüchtlinge unabhängig von ihrem Wohnort gleich sind. Entweder besteht die Gefahr zu erfrieren und zu verhungern oder nicht.“ so Ulrike Seemann-Katz.
Die Landesflüchtlingsräte fordern einen bundeseinheitlichen Abschiebestopp im Bund und in allen Bundesländern.
gez. Ulrike Seemann-Katz, Flüchtlingsrat MV e.V.