Haben Ukrainer*innen Anspruch auf eine Fiktionsbescheinigung?
Ein Anspruch auf Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung nach Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ergibt sich aus § 81 Abs. 3 und 5 AufenthG. Der Aufenthalt in Deutschland ist rechtmäßig. Für ukrainische Staatsangehörige ergibt sich das schon aus der Visumfreiheit, für alle anderen kann Haben Ukrainer*innen Anspruch auf eine Fiktionsbescheinigung? weiterlesen
