Wichtige Information zu REAG/GARP

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen durch das neuartige Corona-Virus (COVID-19) und der damit verbundenen Einschränkungen im internationalen Flugverkehr, konnten  „freiwillige“ Ausreisen (freiwilliges Nachvollziehen staatlicher Anordnung) oder wirklicher Rückkehrwillen über das Programm REAG/GARP zunächst nicht umgesetzt werden. Inzwischen ist ein Flickenteppich an Regelungen entstanden.

Aufgrund der nach wie vor vorhandenen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie sind bei der Ausreiseorganisation weiterhin besondere Bestimmungen zu beachten, welche je nach Zielland stark variieren und sich kurzfristig ändern können. Um dennoch eine möglichst reibungslose Ausreise ermöglichen zu können, haben sich Bund, Länder und IOM auf besondere Überbrückungsmaßnahmen verständigt.
Bei eingereichten REAG/GARP-Anträgen informiert und berät IOM darüber hinaus individuell zu den geltenden COVID-19-Bestimmungen der einzelnen Zielländer.

Anträge auf eine Förderung über das Programm können weiterhin über das OAM oder postalisch bei der IOM eingereicht werden. Die Anträge werden, soweit möglich, bearbeitet und die an einer Rückkehr interessierten Personen auf eine Warteliste gesetzt. Sobald freiwillige Ausreisen über das Programm wieder möglich sind, wird die IOM die Betroffenen darüber in Kenntnis setzen.

Rückkehrinteressierte Personen haben zudem die Möglichkeit, über folgenden Kontakt iomdeausreise[at]iom.int und unter Angabe ihrer Kontaktinformationen ihr Interesse an einer freiwilligen Rückkehr zu bekunden. Sobald freiwillige Ausreisen wieder aufgenommen werden können, werden diese Personen durch die IOM kontaktiert und an die nächstgelegene Rückkehrberatungsstelle verwiesen.