Gesundheitsversorgung geflüchteter Kinder und Jugendlicher – Wie werden die neuen Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt?

Seit dem 12. Juni 2026 gelten neue Regelungen für die medizinische Versorgung geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Grundlage ist Art. 22 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1346. Danach müssen minderjährige Asylsuchende Zugang zu derselben Art der medizinischen Versorgung erhalten wie minderjährige Gesundheitsversorgung geflüchteter Kinder und Jugendlicher – Wie werden die neuen Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt? weiterlesen