Der Flüchtlingsrat MV hat Ministerpräsident Sellering in einem offenen Brief aufgefordert, den im Eckpunktepapier formulierten Verschärfungen nicht zuzustimmen.
Am 22. April 2016 werden die Ministerpräsidenten der Bundesländer über die Eckpunkte zum Integrationsgesetz beraten. Darin vorgesehen sind zum einen Verschärfungen im Aufenthaltsrecht für anerkannte Flüchtlinge als auch die Einführung einer Wohnsitzauflage.
Der Flüchtlingsrat MV e.V. hat deswegen in einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten eindringlich darum gebeten diesen Verschärfungen, die einer Integration im Wege stehen, nicht zuzustimmen.
Wohnsitzauflagen sind mit höherwertigem Recht, der Genfer Flüchtlingskonvention und dem EU-Recht nicht vereinbar. Das zeigte zuletzt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1. März 2016 (EuGH, Urteil v. 1.3.2016, C-443/14, C-444/14).
Eine Diskriminierung von Flüchtlingen lässt sich nicht integrationspolitisch rechtfertigen. Wir warnen mit PRO ASYL davor, nun sehenden Auges völkerrechts- und unionsrechtswidriges Recht zu schaffen. Es geht hier um wesentliche Grundrechtspositionen, die nicht einfach missachtet werden dürfen.
Die Bundesregierung hat außerdem angekündigt, Flüchtlingen einen dauerhaften Aufenthalt zu verwehren, wenn sie Deutschkurse verweigern und Arbeitsangebote ausschlagen.
Die vom Bundesinnenminister ins Spiel gebrachten Sanktionen – bei Integrationskursverweigerung oder Ablehnung eines Jobangebots – kreieren ein Scheinproblem.
Dazu erklärt Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrates: „Es vergiftet das gesellschaftliche Klima, eine solche Mär von der Integrationsverweigerung zu erzählen, während das Gegenteil der Fall ist. Die große Mehrheit der Flüchtlinge will sich integrieren. Es fehlt jedoch an ausreichenden Angeboten und im dünnbesiedelten MV angesichts der schlechten Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel an der Erreichbarkeit der Angebote.“
Den vollständigen offenen Brief finden Sie ebenso wie das Eckpunktepapier in der hier:
Eckpunktepapier des Koalitionsausschuss zum Integrationsgesetz