Pressemitteilung
Schwerin, den 15.04.2026 – Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. kritisiert scharf die unzureichenden Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete.
Die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Quelle: https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/70463) zeigt deutlich: In vielen Unterkünften fehlen bis heute verbindliche Kinderschutzkonzepte oder befinden sich noch in der Entwicklung. Auch beim Gewaltschutz herrscht ein Flickenteppich statt klarer Vorgaben.
Der Schutz von Kindern vor Gewalt ist kein politisches Ziel, sondern eine rechtliche Pflicht. Nach der UN-Kinderrechtskonvention müssen Staaten Kinder umfassend und wirksam vor Gewalt schützen. Diese Pflicht gilt uneingeschränkt, auch in Flüchtlingsunterkünften. Auch das Asylgesetz verpflichtet die Länder zum Schutz besonders schutzbedürftiger Personen. Dass diese Verpflichtung in Mecklenburg-Vorpommern faktisch nicht umgesetzt wird, ist nicht hinnehmbar
„Die Landesregierung schaut sehenden Auges dabei zu, wie Kinder und Jugendliche in ihren Unterkünften ungeschützt bleiben. Wer Schutz nicht verbindlich regelt und kontrolliert, setzt Kinder vermeidbaren Risiken aus. Das ist verantwortungslos.“, erklärt René Fuhrwerk, Co – Geschäftsführer des Flüchtlingsrat MV e.V.
Besonders kritisch ist zudem, dass ein landesweites Monitoring der Schutzstandards weder etabliert ist noch geplant wird. Damit bleibt unklar, ob und wie bestehende Konzepte tatsächlich wirksam sind.
Vor diesem Hintergrund fordert der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. eine grundlegende Überarbeitung der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GUVO M-V). Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie vor Gewalt muss darin verbindlich geregelt, überprüfbar ausgestaltet und landesweit einheitlich durchgesetzt werden.
