27. Januar – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Heute ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Er ist in Deutschland ein seit 1996 bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag und bezieht sich auf den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der beiden anderen Konzentrationslager Auschwitz durch die Rote Armee am 27. Januar 1945. Die Vereinten Nationen erklärten 2006 diesen Tag zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.

Wir erinnern an alle Opfer eines beispiellosen totalitären Regimes während der Zeit des Nationalsozialismus und gedenken der Entrechteten, Gequälten und Ermordeten: der europäischen Juden, der Sinti und Rom*nja, der Zeugen Jehovas, der Millionen verschleppter Slawinnen und Slawen, der Zwangsarbeiter*innen, der Homosexuellen, der politischen Gefangenen, der Kranken und Behinderten sowie all derer, die die nationalsozialistische Ideologie zu Feinden erklärt und verfolgt hatte.

Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Wir mahnen, dieses Gedenken niemals zu unterlassen und auch außerhalb des Gedenktages immer präsent zu halten – auch in den aktuellen Auseinandersetzungen zur Flüchtlingsaufnahme und -integration.