Wie kann ich Wohnraum an Geflüchtete vermieten?

Wie kann ich Wohnraum an Geflüchtete vermieten?

Grundsätzlich ist für die Unterbringung der bedürftigen ukrainischen Vertriebenen in einer Kommune das Sozialamt der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Bieten Sie also Ihre Mietwohnung dem zuständigen Sozialamt oder den zuständigen Sozialbetreuer*innen in den Gemeinschaftsunterkünften an. Bitte beachten Sie, dass die Mietsache den kreislichen Richtlinien für die kommunale Unterbringung Bedürftiger in Bezug auf Kosten und Quadratmetern entsprechen muss. Dieses wird durch das Sozialamt geprüft.

Geflüchtete, die bereits eine andere Aufenthaltserlaubnis haben, werden ggf. von den Jobcentern betreut. Bei Ihnen entscheidet das Jobcenter über die Angemessenheit der Wohnung.

Geflüchtete, die einen Asylantrag gestellt haben, werden zunächst in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Diese sind jedoch ausgelastet. Deswegen dürfen dort schon länger Wohnende derzeit in Mietwohnungen ausziehen. Das sind nicht nur Ukrainer*innen sondern auch aus anderen Ländern Geflüchtete. Alle haben es schwer, auf dem Wohnungsmarkt geeignete Wohnungen zu finden. Bitte vermieten Sie auch an diese Gruppe.

Sie können Ihre Zimmer/Betten/Wohnung auch hier anbieten: https://elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/

 

Wir freuen uns, dass viele hilfsbereite Menschen Geflüchteten ein Bett, ein Zimmer oder eine Wohnung anbieten. Wichtig ist dabei ein gesunder Realismus. Wollen Sie Kriegsflüchtlinge privat aufnehmen, sollten Sie die Rahmenbedingungen kennen und einige Dinge bedenken. Pro Asyl hat hierzu einen sehr guten Beitrag zusammengestellt: zum Artikel.

 

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