Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. schreibt vorbehaltlich der Projektbewilligung zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Projekt
Rom*nja in Mecklenburg-Vorpommern – Empowerment und Mentoring
drei Projektstellen aus:
- Projektleitung m/w/d – 0,75 VZÄ
- Vernetzung und Beratung m/w/d – 0,75 VZÄ
- Terminkoordination und Organisation m/w/d – 0,5 VZÄ
Die wesentlichen Aufgaben des Projektes:
- Aufsuchende Beratung der Zielgruppe und der haupt- und ehrenamtlich in der Geflüchtetenarbeit Tätigen
- Kommunikation mit Behörden
- Auswertung der Beratungsinhalte
- Ermittlung und Vernetzung aller zum Projektthema arbeitenden Akteure in Mecklenburg-Vorpommern
- Erstellung von Material für die Arbeit von und mit Rom*nja
Die Beratungsthemen:
- Antiziganismus und Antidiskriminierung
- Alle Handlungsfelder der Integration, z.B. Kita, Schule, Ausbildung, Arbeit, Wohnumfeld, Gesundheit … – Das Team des Flüchtlingsrat M-V unterstützt selbstverständlich.
- Ausländerrechtliche Fragen
Wir erwarten:
- Kenntnisse in den o.g. Beratungsthemen
- Zu a) und b) Ein abgeschlossenes Studium der Rechts- bzw. Sozialwissenschaften oder ähnliches
- Zu c) Verwaltungserfahrung, Erfahrung in Projektarbeit
- Selbständigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Kontaktfähigkeit und Flexibilität
- Engagement für die Rechte von Geflüchteten
- Bereitschaft zur Weiterbildung und Mobilität
- Hohe Kommunikationsfähigkeit
- Identifikation mit den Zielen des Flüchtlingsrates M-V e.V.
Wir bieten:
- Mitarbeit in einem kleinen, engagierten Team
- Regelmäßige Fortbildungen
- Vergütung in Anlehnung an TVöD, bis Entgeltgruppe 10/1
Bewerbungen bitte bis zum 20. Januar 2023 ausschließlich per Email an naf@fluechtlingsrat-mv.de.
Nachfragen: 0172 – 32 44 842.
Datenschutzhinweis:
Der Flüchtlingsrat M-V e.V. erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerber*innen zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Schließt der Flüchtlingsrat M-V e.V. einen Anstellungsvertrag mit einer/einem Bewerber*:in, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag mit der/dem Bewerber*in geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des Flüchtlingsrats oder der Bewerber*innen entgegenstehen.