Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. schreibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle aus:
Berater*in (w/m/d)
mit sehr guten Kenntnissen in einer fluchtrelevanten Sprache, z.B. Persisch oder ukrainisch, russisch oder …, aber auch Englisch sowie Deutsch für eine Teilzeitstelle (75%) am Standort Schwerin.
Deine/Ihre wesentlichen Aufgaben:
- Erstinformation und -beratung für Beschäftigte, die als Geflüchtete nach Deutschland eingereist sind und die einen regulären oder nicht regulären Aufenthaltsstatus haben
- arbeitsrechtliche Erstinformation und -beratung für Wanderarbeitnehmer*innen aus Drittstaaten
- aufsuchende Beratung der genannten Zielgruppen
- Aufbau eines Kontaktnetzwerkes zu staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, die mit Geflüchteten und Drittstaatsangehörigen arbeiten
- Auswertung und Dokumentation der Beratungsleistungen
- Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, dem IQ Landesnetzwerk, Arbeitsverwaltungen, Beratungsstellen und anderen Akteur*innen im Themenfeld
Die Beratungsthemen:
- Arbeitsrechtliche Fragen, wie z.B. Lohn, Kündigung, Urlaub, Arbeitszeiten, Überstunden
- Sozialrechtliche Fragen, wie z.B. Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung
- Mit dem Aufenthaltsrecht zusammenhängende ausländerrechtliche Fragen im Bereich der Arbeitswelt (Arbeitsmarktzugang)
Wir erwarten:
- Gute Kenntnisse in den o.g. Beratungsthemen
- Ein abgeschlossenes Studium der Rechts- bzw. Sozialwissenschaften oder Ähnliches
- Selbständigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Kontaktfähigkeit und Flexibilität
- Engagement für die Rechte von Geflüchteten und Drittstaatsangehörige
- Bereitschaft zur Weiterbildung und Mobilität
- Hohe Kommunikationsfähigkeit
- Identifikation mit den Zielen des Flüchtlingsrates M-V e.V.
Wir bieten:
- Mitarbeit in einem kleinen, engagierten Team
- Regelmäßige Fortbildungen
- Vergütung in Anlehnung an TVöD, bis Entgeltgruppe 10/1
Bewerbungen bitte bis auf Weiteres ausschließlich per Email an naf@fluechtlingsrat-mv.de.
Nachfragen: 0172 – 32 44 842.
Datenschutzhinweis:
Der Flüchtlingsrat M-V e.V. erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerber*innen zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Schließt der Flüchtlingsrat M-V e.V. einen Anstellungsvertrag mit einer/einem Bewerber*:in, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag mit der/dem Bewerber*in geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des Flüchtlingsrats oder der Bewerber*innen entgegenstehen.