Keine Abschiebungen aus Kliniken

Pressemitteilung

Der NDR berichtet heute, dass in Schleswig-Holstein keine Menschen mehr abgeschoben werden, wenn sie stationär in einer Klinik unterbracht worden sind.

Der Flüchtlingsrat begrüßt die Änderung der Erlasslage in Schleswig-Holstein und fordert gleiches Vorgehen auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Immer wieder wurden in der Vergangenheit aus Mecklenburg-Vorpommern Menschen direkt aus Krankenhäusern abgeschoben. Dazu erklärt Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern: „Die Abschiebungen aus Krankenhäusern heraus müssen auch in Mecklenburg-Vorpommern ein Ende haben. Es ist auch möglich, zunächst den Klinikaufenthalt abzuwarten und zu einem späteren Zeitpunkt abzuschieben. Wenn dadurch im Einzelfall die Zuständigkeit für ein Asylverfahren auf Deutschland übergeht, ist dies weniger schwerwiegend zu bewerten als die Verunsicherung der Betroffenen und anderer beispielsweise traumatisierter Patient*innen. Wenn sich schutzbedürftige Menschen in unseren Kliniken nicht mehr sicher fühlen können, dann läuft etwas grundsätzlich falsch.“