Flüchtlingsrat kritisiert die länger als drei Monate dauernde Unterbringung von Flüchtlingen in der Landesgemeinschaftsunterkunft seit ihrer Einrichtung in 2005
Der Flüchtlingsrat MV ist bestürzt über den Hungerstreik eines in Nostorf/Horst untergebrachten afghanischen Flüchtling. Er muss, wie viele andere, über die gesetzlich vorgeschriebenen drei Monate in der Erstaufnahme hinaus in der sogenannten Landesgemeinschaftsunterkunft (LGU) in Nostorf/Horst bleiben, was verständlicherweise zu Unmut und Frustration führt.
Die dortige Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern widerspricht den Standards, die den übrigen Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern behördlich vorgeschrieben sind. Anders als diese Unterkünfte, befindet sich die Erstaufnahme und die Landesgemeinschaftsunterkunft nicht in einer Stadt oder einem Dorf.
Das führt zu großen Problemen bei der Erreichbarkeit von Rechtsanwälten, Ärzten und anderen Unterstützungsangeboten. Zusätzlich können die dort lebenden Flüchtlinge, anders als sonst, nur in einer Kantine essen und sich nicht selbst versorgen. Das mag für die ersten drei Monate noch hinnehmbar sein, nach Ansicht des Flüchtlingsrates aber auf keinen Fall für 12 Monate und länger.
„Die immer wieder angeführte Erklärung des Landesamtes, dass man den Frieden im Lager nicht durch unterschiedliche Behandlung und Versorgung der Flüchtlinge in der Erstaufnahme und in der LGU gefährden wolle, hätte mit einer Schließung der gesamten Einrichtung endlich ein Ende“, so Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrates MV.
Die Landesgemeinschaftsunterkunft wurde 2005 eingerichtet für Personen, die zum Beispiel kein Asylverfahren mehr betreiben, ausreisepflichtig sind oder in einen anderen EU-Staat zurückgeschoben werden, über den sie eingereist sind.
Bei Fragen: Doreen Klamann-Senz (Geschäftsstelle): 0385-581 57 90 oder Ulrike Seemann-Katz: 0172-3244842
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